Lohnt sich eine Eintragung ins Handelsregister als Einzelunternehmen? Ein Handelsregistereintrag ist für Einzelfirmen zwar erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht, trotzdem lohnt sich der Eintrag schon vorher, denn die Vorteile überwiegen klar die Kosten.

Ein Handelsregistereintrag ist für Einzelfirmen zwar erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht, trotzdem lohnt sich der Eintrag schon vorher, denn die Vorteile überwiegen klar die Kosten.

Gemäss der Handelsregisterverordnung müssen sich Einzelunternehmen erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 im Handelsregister eintragen, darunter ist der Eintrag freiwillig. Wir empfehlen aber jedem Einzelunternehmen sich im im Handelsregister eintragen zu lassen, denn die Kosten relativ gering und die Firmeninhaber profitieren von zahlreichen Vorteilen.

Viele Vorteile für wenig Geld

Der Eintrag ist teilweise sehr kostengünstig, für Einzelunternehmen beträgt die Grundgebühr lediglich einmalig CHF 120,00. Für diese geringe Gebühr erhalten die Firmen den Vorteil der Transparenz. Jeder Geschäftspartner kann den Eintrag einsehen, sieht daran, dass die Firma existiert und der entsprechenden Kontrolle durch die Behörden unterliegt. Das betrifft auch Partner im Ausland.

Der Eintrag führt den Namen des Unternehmens, seinen Sitz, das Gründungsjahr und den Zweck der Geschäftstätigkeit auf, auch die Gesellschafter, Verwaltungsräte, Geschäftsführenden und Zeichnungsberechtigten werden eingetragen. Zudem sind die Kapitalverhältnisse und eine Revisionsstelle, falls vorhanden, zu erkennen. Der Bund übernimmt die Oberaufsicht über die Handelsregister, ein dort geführtes Zentralregister wird täglich aktualisiert. Es ist über den Zefix (“Zentraler Firmenindex”) zugänglich. Bei der zunehmenden Bedeutung der Online-Wirtschaft könnte der Eintrag künftig noch wichtiger werden, denn es geht aus ihm keinesfalls der tatsächliche Umsatz des Unternehmens hervor, allerdings die wirtschaftliche Bedeutung der Firma. Jeder Partner – zum Beispiel ein Lieferant aus dem Ausland – kann vermuten, dass der Unternehmer mindestens CHF 100.000 umsetzt und daher solvent sein dürfte. Da in der Internetwirtschaft viele kleine Unternehmen sehr schnell entstehen und auch wieder vergehen, beweist der Eintrag ins Schweizer Handelsregister eine gewisse Solidität. Wenn die Firma dort nicht zu finden ist, könnten Geschäftspartner zum Beispiel für ihre Lieferungen Vorkasse verlangen.

Struktur der Schweizer Handelsregister

Insgesamt gibt es in der Schweiz im Jahr 2015 rund 30 Handelsregisterämter, bei denen gegen Gebühr Auskünfte über Unternehmen erteilt werden. Online sind die Informationen über den Zentralen Firmenindex abzurufen. Das Schweizer Handelsamtsblatt veröffentlicht zusätzlich die Einträge, die wichtigsten Daten sind im auch Schweizer Regionenbuch zu finden. Es gibt noch einige private Register, in die sich Neuunternehmer eintragen lassen können, die aber als teuer und relativ überflüssig gelten.

Aus dem HR-Eintrag ergeben sich Pflichten nach Artikel 39 Absatz 1 SchKG (Schweizer Konkursgesetz). Ein einzelner Gläubiger ist daraufhin imstande, auf Antrag das Vermögen eines Unternehmers in die Konkursmasse überführen zu lassen, was zur Totalliquidation führt. Doch die Rechte wiegen schwerer. Der Name des betreffenden Unternehmens ist fortan geschützt. Das ist für viele Unternehmer sogar ein wichtiges Motiv für den Eintrag. Wenigstens an ihrem Geschäftssitz kann kein zweites HR-geführtes Unternehmen unter gleichem Namen operieren. Bei GmbHs und Aktiengesellschaften gilt das sogar für die ganze Schweiz.

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