«Die Reform verändert die Unternehmensbesteuerung massiv» Andreas Wickli und Tobias Gujer, Steuerexperten der Credit Suisse, über die sogenannte STAF und was Unternehmer jetzt in die Wege leiten können, um ihre Steuern zu optimieren.

Andreas Wickli und Tobias Gujer, Steuerexperten der Credit Suisse, über die sogenannte STAF und was Unternehmer jetzt in die Wege leiten können, um ihre Steuern zu optimieren.

 

Bild: Cosmix auf Pixabay

Wie kann der Jahresabschluss genutzt werden, um Steuern zu sparen?

Die Schweizer Steuergesetzgebung ermöglicht Unternehmen beim Jahresabschluss einen gewissen Spielraum, der sich nutzen lässt.  So ist der Jahresabschluss immer auch abhängig davon, wie beispielsweise mit Wertberichtigungen oder Rückstellungen umgegangen wird. Zentral ist ebenso die Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen des Folgejahres.

Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF in Kraft. Was ändert sich dadurch für Unternehmer?

Die Reform verändert die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz massiv und schafft zudem grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen jetzt ihre aktuelle Firmenstruktur sowie Steuerplanung hinterfragen und allenfalls anpassen.

Können Sie das erläutern?

Unter anderem werden die bisherigen Privilegien für Holding-, Domizil-, Verwaltungs-, Prinzipal- und Finanzgesellschaften abgeschafft. Das heisst: Sämtliche in der Schweiz ansässige Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2020 nach dem gleichen System besteuert – unabhängig davon, ob sie international oder rein inländisch tätig sind. Im Gegenzug werden die Gewinnsteuern in vielen Kantonen deutlich gesenkt. Zudem werden insbesondere für Finanz-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten neue Steuervergünstigungen eingeführt.

Macht es angesichts der Reform Sinn, den Firmensitz zu verlegen?

Die Reform verschärft den Wettbewerb unter den Kantonen. Für Unternehmen, die mobil und nicht an einen Standort gebunden sind, kann es sich deshalb lohnen, die Verlagerung des Firmensitzes zu prüfen. Allerdings muss der Sitz klar im Verhältnis zur Tätigkeit stehen. Sprich, das Unternehmen muss auch am gewählten Ort tätig sein.

Worauf sollten mobile Unternehmen beim Firmensitz achten?

Auf jeden Fall nicht nur auf den Gewinnsteuersatz. Je nach Abzugsmöglichkeiten für Forschung und Entwicklung sowie Ausgestaltung der Patentboxen kann auch ein Kanton mit einem vergleichsweise höheren Gewinnsteuersatz für Unternehmen sehr attraktiv sein.

«Die Übergabe eines Unternehmens ist eine komplexe Aufgabe. Deshalb sollte mit der Planung frühzeitig begonnen werden.»

 

Gerade für Inhaber von KMU stellt sich immer die Frage nach Salär oder Dividende. Was lohnt sich aus Ihrer Sicht mehr?

Inhaber von KMU sind selten einfach nur deren Aktionär oder Gesellschafter, sondern häufig auch selber im eigenen Unternehmen als Arbeitnehmer tätig. Seitdem die privilegierte Dividendenbesteuerung in Kraft ist, beziehen viele Unternehmer mehr Dividende und weniger Lohn. Mit dem Inkrafttreten der STAF wird nun die Gewinnsteuer in den meisten Kantonen reduziert und als Kompensation die Dividendenbesteuerung erhöht. Deshalb kann es sich für den einen oder anderen Unternehmer lohnen, ein grösseres Salär zu Lasten der Dividende zu beziehen, insbesondere wenn gleichzeitig die Vorsorge optimiert wird.

Wie meinen Sie das?

Als Angestellte ihrer eigenen AG oder GmbH können Unternehmer oft ihren Lohn flexibler ausgestalten und von steuerlich absetzbaren Einkäufen in die obligatorische und überobligatorische Vorsorge profitieren. Jährliche versicherte Lohnanteile über 127’980 Franken können alternativ in sogenannte 1e-Pläne investiert werden. Dabei profitieren Versicherte neben dem Steuervorteil von einer flexibleren Anlagemöglichkeit im BVG basierend auf ihrem persönlichen Risikoprofil.

Viele KMU stellt die Nachfolgeregelung vor grosse Herausforderungen. Was muss hier steuerlich beachtet werden?

Die Übergabe eines Unternehmens ist eine komplexe Aufgabe – auch in steuerlicher Hinsicht. Deshalb sollte mit der Planung frühzeitig, mindestens fünf bis zehn Jahre vorher, begonnen werden. Damit kann erreicht werden, dass sich das Unternehmen in guten Händen befindet und unter Umständen ein steuerbefreiter Kapitalgewinn erzielt werden kann. Insbesondere ist die Entnahme nicht betriebsnotwendiger Liquidität zu planen, beispielsweise über BVG-Einkäufe.

Was raten Sie Unternehmern sonst noch?

Planen Sie Ihre Steuern. Viele Firmen sparen oft an der Steuerplanung – sei es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen. Dabei ist diese sowohl für Konzerne als auch KMU ein entscheidender Erfolgsfaktor. Wer steuerliche Massnahmen optimal nutzt, steigert letztlich auch den Unternehmenswert.

Andreas Wickli (links), dipl. Steuerexperte und LL.M. UZH International Tax Law, ist Head Entrepreurs & Executives Sales Management der Credit Suisse (Schweiz) AG. Tobias Gujer (rechts), dipl. Steuerexperte und Rechtsanwalt, ist Head Wealth Planning Tax für Entrepreneurs & Executives der Credit Suisse (Schweiz) AG.

Swiss Venture Club (SVC)

Mitglied werden und den «Prix SVC» live erleben

Der KMU-Verein Swiss Venture Club (SVC) stellt sich seit 18 Jahren in den Dienst kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Heute bietet er mit über 3‘000 Mitgliedern aus allen Branchen und Regionen eines der grössten und wichtigsten Netzwerke für Unternehmerinnen und Unternehmer der Schweiz. Dafür bringt er innovative Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien sowie Kultur zusammen und ermöglicht ihnen das Knüpfen wertvoller Kontakte. Darüber hinaus schafft der Swiss Venture Club mit der Verleihung des Unternehmerpreises «Prix SVC» öffentliche Aufmerksamkeit für die Erfolge einer Reihe von vermeintlichen «Hidden Champions». Mehr als 350 KMU wurden bis dato in sieben Wirtschaftsregionen in allen Landesteilen ausgezeichnet. Auf diese Art und Weise fördert der Preis das Unternehmertum und trägt so seinen Teil zu einer erfolgreichen Schweiz bei. Der nächste «Prix SVC Wirtschaftsraum Zürich» wird am 16. Januar 2020 im Hallenstadion verliehen.

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von Swiss Venture Club (SVC) erstellt.


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