Jetzt die Vorsorge der Jungen stärken Der Sparprozess beginnt in der zweiten Säule erst mit 25 Jahren. Das ist unnötig spät. Unternehmen könnten das anpassen und freiwillig schon fünf Jahre früher starten – zum Wohl aller.

Der Sparprozess beginnt in der zweiten Säule erst mit 25 Jahren. Das ist unnötig spät. Unternehmen könnten das anpassen und freiwillig schon fünf Jahre früher starten – zum Wohl aller.

Firmen könnten den Vorsorgeplan unkompliziert anpassen und den Sparprozess für ihre Mitarbeitenden ab 20 Jahren starten. (Foto: Matthew Ball auf Unsplash)

Unser Vorsorgesystem hat ein absurdes Designproblem, das junge Menschen Jahr für Jahr viel Geld kostet: Mit 18 darf man zwar bereits für Tod und Invalidität in die Pensionskasse einzahlen – aber fürs eigene Alter erst mit 25 Jahren. Diese willkürliche Altersdiskriminierung stammt aus dem Jahr 1985, als das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge (BVG) eingeführt wurde.

Damals, in den goldenen 1980er Jahren, war die Welt noch eine andere: Der Mindestzinssatz für das obligatorische Vorsorgevermögen lag bei stolzen 4 Prozent – heute müssen wir uns mit mickrigen 1,25 Prozent zufriedengeben. Und beim überobligatorischen Teil gibt es nicht einmal mehr gesetzliche Mindestvorgaben. Die Folge: Unser Vorsorgevermögen wächst deutlich langsamer als das unserer Eltern. Während die politischen Entscheidungsträger seit Jahrzehnten über Rentenreformen streiten, bleibt diese offensichtliche Ungerechtigkeit völlig unbeachtet.

Mathematik lügt nicht

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Eine Person mit einem durchschnittlichen Jahreslohn von 60’000 Franken würde zwischen 20 und 25 Jahren jährlich 2’350 Franken als Sparbeiträge in die Pensionskasse einzahlen können – je zur Hälfte finanziert durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Bei einer Verzinsung von nur 2 Prozent hätte diese Person nach fünf Jahren bereits ein Vorsorgevermögen von 12’218 Franken aufgebaut, wovon 5’870 Franken aus eigener Tasche stammen, 5’870 Franken vom Arbeitgeber und 480 Franken durch Zins und Zinseszins zustande kämen.

Der wahre Vorteil zeigt sich im Laufe des Berufslebens: Bis zur Pensionierung mit 65 Jahren würden sich diese 12’218 Franken auf rund 27’500 Franken mehr als verdoppeln – und das bei einer sehr konservativen Annahme von 2 Prozent Verzinsung pro Jahr. Bei 3 Prozent wären es bereits 41’900 Franken und bei 4 Prozent sogar 63’500 Franken. Diese Beträge fehlen all jenen, die erst mit 25 Jahren in den Sparprozess einsteigen – und das nur, weil ein veraltetes Gesetz es so vorschreibt.

Zeit zu handeln

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, Verwaltungsratsmitglieder und Personalverantwortliche – ihr müsst nicht auf eine Gesetzesänderung warten. Ihr könnt bereits heute den Vorsorgeplan unkompliziert anpassen und den Sparprozess für eure Mitarbeitenden ab 20 Jahren starten. Die Verwaltungskosten für die Versicherungsleistungen bei Tod und Invalidität fallen ohnehin an – unabhängig davon, ob der Sparprozess mit 20 oder 25 einsetzt.

Noch besser: Übernehmt doch einfach die gesamten BVG-Sparbeiträge für alle unter 25-Jährigen! Bei den typischen Einstiegsgehältern junger Mitarbeitender bedeutet das für euch überschaubare Kosten von etwa 100 Franken monatlich pro Person. Gemessen an den langfristigen Vorteilen für eure Angestellten ist das vernachlässigbar.

Alle profitieren

Der Gewinn ist vielfältig: Eure Attraktivität als innovatives Unternehmen steigt, junge Mitarbeitende fühlen sich wertgeschätzt und bleiben euch länger treu. Gleichzeitig schafft ihr ein höheres Einkaufspotenzial in eurer Pensionskasse – und zwar nicht nur für die Jungen, sondern auch für ältere Angestellte, die ihrerseits erst mit 25 Jahren begonnen haben, einzuzahlen. Das betrifft sowohl das Obligatorium als auch das Überobligatorium, inklusive allfälliger 1e-Pläne. Die resultierenden Vorteile kommen allen zugute. Eine starke Altersvorsorge hilft allen, übrigens auch dem Staat.

Es ist an der Zeit, diese veraltete Regel aus dem letzten Jahrhundert zu überwinden. Oder wollen wir weiterhin tatenlos zusehen, wie eine längst überholte Bestimmung von 1985 das Vorsorgevermögen einer ganzen Generation unnötig tief hält?

Der Autor: Rafael Lötscher, CEO bei PensExpert in Luzern. (Foto: PD)

PensExpert

Bei der Firmengründung im Mai 2000 in Luzern war eines von Beginn an klar: Berufliche Vorsorgegelder gehören nicht irgendwelchen Pensionskassen, sondern immer den einzelnen Vorsorgenehmenden. Die individuellen und eigenverantwortlichen Vorsorgemöglichkeiten von PensExpert orientieren sich am Private Banking und bieten innovative sowie auf die Steuern abgestimmte Lösungen mit ausgewiesenem Mehrwert in allen Lebensphasen. An aktuell sechs Standorten in der Schweiz und einem Standort in Deutschland sowie in fünf Vorsorgestiftungen kümmern sich knapp 90 Mitarbeitende von PensExpert um mehr als 16’000 versicherte Personen. Sie verwaltet ein Vermögen von rund 10 Milliarden Franken

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