Niederlage für Trump: Ein spezialisiertes Bundesgericht erklärt die Strafzölle des Präsidenten für illegal Der Court of International Trade entscheidet, dass der amerikanische Präsident mit der Verhängung von Strafzöllen seine Kompetenzen überschritten habe. Damit fallen die Zwangsabgaben auf importierte Güter, von denen auch Schweizer Importe betroffen sind, vorläufig weg. Das Weisse Haus kündigt bereits Berufung an.

Der Court of International Trade entscheidet, dass der amerikanische Präsident mit der Verhängung von Strafzöllen seine Kompetenzen überschritten habe. Damit fallen die Zwangsabgaben auf importierte Güter, von denen auch Schweizer Importe betroffen sind, vorläufig weg. Das Weisse Haus kündigt bereits Berufung an.

Auch ein auf Damenräder spezialisiertes Velogeschäft stieg gegen Trump in die Pedalen. (Murillo de Paula/Unsplash)

Fünf Kleinunternehmen zwingen den amerikanischen Präsidenten in die Knie – zumindest vorläufig. Der Court of International Trade, in der bundesstaatlichen amerikanischen Judikative zuständig für Handelsstreitigkeiten, hat am Mittwoch einer Zivilklage von fünf Importeuren und einer Gruppe von Gliedstaaten stattgegeben, die gegen die Rechtmässigkeit von Donald Trumps Strafzöllen auf ausländische Güter geklagt hatten.

Das Urteil erfolgte einstimmig. Und es gilt nicht nur für die Kläger – darunter ein Weinhändler aus New York und ein Velogeschäft aus Vermont –, sondern für sämtliche amerikanischen Importeure, wie im 49 Seiten langen Urteil nachzulesen ist. Die Verfassung schreibe vor, dass auf dem Gebiet der USA uniforme Regeln herrschten, heisst es im Urteil. Damit fällt auch der Strafzoll auf Güter aus der Schweiz, derzeit 10 Prozent des Warenwerts, vorderhand weg. Das Gericht verfügte am Mittwoch, dass die Regierung die entsprechenden Anordnungen innerhalb von zehn Tagen erlassen müsse.

Richter verweisen auf die Verfassung

Der Streit, über den drei spezialisierte Bundesrichter (zwei Republikaner, ein Demokrat) in New York zu entscheiden hatten, drehte sich um die Frage, ob der Präsident seine Befugnisse überschritten habe, als er Anfang April fast sämtliche Importe in die USA verteuert habe. Trump hatte sich damals auf ein Gesetz aus den siebziger Jahren berufen, das dem amerikanischen Staatschef das Recht einräumt, einen nationalen Notstand auszurufen.

Die Richter kommen nun zum Schluss, dass der Präsident dieses Gesetz, das den Namen International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) trägt, falsch ausgelegt habe. Zwar stimme es, dass der Gesetzgeber dem Präsidenten die Vollmacht erteilt habe, Importe zu regulieren. Aber dies bedeute nicht, dass er das Recht besitze, Strafzölle zu verhängen – denn dies würde gegen die Verfassung verstossen. Dort sei nämlich nachzulesen, dass es «dem Kongress zusteht, Steuern, Zölle, Abgaben und Akzisen aufzuerlegen und einzuziehen».

Vom Urteil betroffen sind demnach nicht nur die am 2. April verkündeten (und später abgeschwächten) Importzölle für wichtige amerikanische Handelspartner wie die Europäische Union und die Schweiz. Betroffen sind auch die Strafzölle auf chinesische, mexikanische und kanadische Güter, die Trump in den vergangenen Monaten mit Verweis auf den Drogenhandel verhängt hatte. Ausgenommen sind demnach einzig die separaten Zölle auf importiere Autos, auf Stahl und auf Aluminium, die sich nicht auf IEEPA abstützen.

Wird sich der Supreme Court mit den Zöllen befassen?

Das Weisse Haus reagierte scharf auf das Urteil des Bundesgerichts. «Es ist nicht die Aufgabe von nicht gewählten Richtern, zu entscheiden, wie ein nationaler Notstand angemessen zu bewältigen ist», sagte ein Sprecher des Präsidenten in einer ersten Stellungnahme. Das Justizministerium, das Trump vor dem Court of International Trade vertritt, kündigte zudem an, das Urteil anzufechten, vor Berufungsgericht in Washington. In letzter Instanz könnte der Streit vom Supreme Court entschieden werden, wenn sich das höchste Gericht mit der Frage beschäftigen will.

Unklar ist derweil, welche Auswirkungen das Urteil auf die bereits verhandelten Abkommen mit Grossbritannien und China haben wird. Der britische Premierminister Keir Starmer willigte Anfang Mai in einen Deal mit Trump ein, obwohl der amerikanische Präsident britische Importe generell weiterhin mit einem Strafzoll von 10 Prozent belegen will.

Renzo Ruf, «Neue Zürcher Zeitung»

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