Fünf Mythen rund um die Unternehmensbewertung Mythos vs. Realität: In diesem Beitrag erläutern wir die fünf häufigsten Irrtümer zum Thema Unternehmensbewertung.

Mythos vs. Realität: In diesem Beitrag erläutern wir die fünf häufigsten Irrtümer zum Thema Unternehmensbewertung.

 

Auch wenn eine Unternehmensbewertung teilweise auf Annahmen basiert, ist sie keine willkürliche Angelegenheit. Bild: unsplash

Während Bewertungsprozessen tauchen immer wieder unterschiedliche Vorstellungen darüber auf, welche Kriterien den Wert des eigenen Unternehmens ausmachen. Zwar erscheinen einige davon im ersten Moment durchaus plausibel, entpuppen sich allerdings bei näherer Betrachtung schlichtweg als Mythen. Im Folgenden finden Sie fünf häufige solcher Mythen.

Mythos 1: Der Inhaber kennt den Wert seines Unternehmens am besten

Was nahezu alle Inhaber eines KMU eint, ist die enge persönliche und emotionale Bindung an das Unternehmen. Denn sie haben über die Jahre eine Menge Geld, Zeit und Arbeit in den Auf- und Ausbau ihres Betriebs gesteckt. Die Krux dabei: Durch das finanzielle und persönliche Investment kann ein verzerrtes Bild vom Wert des eigenen Unternehmens entstehen, das spätestens beim Bewertungsprozess erkennbar wird.

Besonders deutlich zum Ausdruck kommt ein solches Bild bei immateriellen Vermögenswerten wie zum Beispiel branchenspezifischem Know-how oder vertrauensvollen Kundenbeziehungen. Derartige Faktoren sind nur so wertvoll, wie sie sich in einem Bewertungsprozess auch quantifizieren lassen. Erst wenn sich eine langjährige Kundenbeziehung mit Konditionen auf einen neuen Eigentümer übertragen lässt, kann sie als quantifizierbare Grundlage in die Unternehmensbewertung einfliessen.

Nachfolge-Check: Wo stehen Sie bei der Nachfolge Ihres KMUs?

Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen bereit ist für eine Weitergabe. Mit unserem 7-Minuten-Check erfahren Sie, wo Sie stehen und worauf Sie besonders achten sollten – bei der Planung und der Umsetzung.

Hier geht es zum Check

Mythos 2: Die Bewertung ist alles andere als eine exakte Wissenschaft

Tatsächlich basiert eine Unternehmensbewertung auf zahlreichen Annahmen. Es gibt keine Zauberformel, mit der sich für jedes Unternehmen ein genau feststellbarer und objektiver Wert ermitteln lässt. Das macht die Bewertung jedoch nicht automatisch zu einer willkürlichen Angelegenheit. Vielmehr geht es um eine systematische, möglichst genaue Annäherung an die Realität Ihrer Unternehmenssituation. Dafür können zwei unterschiedliche Methoden herangezogen werden.

  • Die Fundamentalmethode bewertet Ihr Unternehmen auf der Grundlage des inneren Wertes aus Vermögenswerten und Erträgen. Am häufigsten wird hierfür der Ansatz des «zukunftsgerichteten Ertragswerts» in Form der DCF-Methode angewendet. Der Wert des Unternehmens richtet sich hierbei nach der Höhe zukünftiger Überschüsse.
  • Marktvergleichsmethode: Bei dieser Methode wird versucht, Messgrössen anderer auf dem Markt tätiger Unternehmen als Bewertungsgrundlage zu nutzen und auf Ihr Unternehmen zu übertragen. Das geschieht unter Hinzuziehung ähnlicher börsenkotierter Unternehmen oder vergleichbarer vergangener Unternehmenstransaktionen als Vergleichswert. Man spricht hier auch vom Multiplikatoren- oder «Multiples»-Ansatz, welcher meist den EBITDA oder den EBIT als Kenngrösse verwendet.

Mythos 3: Der Steuerwert liefert eine aussagekräftige Bewertungsgrundlage

Die Schweizer Steuerbehörden stützen sich bei der Ermittlung des Steuerwerts von Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften auf eine Variante der Praktikermethode, welche oft auch noch in der Praxis bei der vereinfachten Bewertung von KMU zur Anwendung kommt. Relevante Messgrössen bei dieser Bewertung sind der Substanz- und der Ertragswert, aus welchen im Verhältnis 2:1 der Unternehmenswert abgeleitet wird. Für die Steuererhebung macht dieses vereinfachende Vorgehen durchaus Sinn, da nicht der aktuelle Marktwert im Fokus steht, sondern primär die Vergleichbarkeit der Anwendung und die Konsistenz der Resultate.

Für aussagekräftige Marktbewertungen reicht der Steuerwert aber meist nicht aus. Je nach Geschäftsmodell und Verlauf kann dieser stark vom tatsächlichen Unternehmenswert abweichen. So werden stark wachsende Unternehmen in der Regel eher unterbewertet, und bei stagnierenden oder auch nicht nachhaltig profitablen Unternehmen resultieren teils deutliche Überbewertungen. Wer also für die Bewertung seines Unternehmens ausschliesslich dessen Steuerwert heranzieht, wird mit diesem nur in seltenen Fällen eine gute Schätzung für den Marktwert haben.

Mythos 4: Die Summe aller Investitionen entspricht dem Unternehmenswert

Viele Investitionen in den laufenden Betrieb generieren keinen unmittelbaren Mehrwert, sondern erhalten die wirtschaftliche Basis. Sie können deshalb unter Umständen nicht eins zu eins in die Unternehmensbewertung einfliessen. Deshalb empfiehlt sich eine akkurate Differenzierung:

  • Werterhaltend – wie die Bezeichnung verdeutlicht – sind Investitionen dann, wenn sie der Instandhaltung und dem Betrieb bestehender Anlagen, Immobilien oder Prozesse dienen. Wer vermeiden will, dass das Unternehmen mittelfristig an Wert verliert, kommt um solche Investitionen nicht herum.
  • Als wertgenerierend gelten Investitionen, mit denen «Neues» entsteht, beispielsweise zusätzliche Anlagen oder die Nutzung neuer Technologien, welche zukünftig höhere Cashflows generieren. Sie tragen dazu bei, den Wert des Unternehmens zu steigern.

Oft spüren M&A-Berater – die Experten für Akquisitionen und Zusammenführungen von Unternehmen – während des Bewertungsprozesses bei den Inhabern ein gewisses Unbehagen, wenn sich viele ihrer getätigten Investitionen im Unternehmenswert nicht oder nur teilweise abbilden lassen. Verständlich, denn jede Investition ist mit finanziellen Risiken verbunden, die auf dem Rücken des Inhabers lasten. Fliessen diese Investitionen nicht in die Bewertung ein, entsteht das Gefühl, dass die ganze Arbeit vergebens war.

Tatsächlich bleiben mitunter ganze Vermögenswerte in der Bewertung unberücksichtigt. Zum Beispiel dann, wenn im Verkaufsprozess kein Käufer gefunden wird, der das Unternehmen mit gleichem Geschäftsmodell weiterführen wird. So passiert bei einem UBS-Kunden aus dem Industriesektor, der eine riesige Halle mit Maschinen zum Anlagenbau besass. Doch der potenzielle Käufer wollte diese Halle für die Herstellung von Dentalhygieneprodukten nutzen und hatte folglich keine Verwendung für die technischen Anlagen. Deshalb flossen sie weder in die Bewertung noch in den Verkaufspreis ein.

Mythos 5: Das Ziel der Bewertung ist einzig die Ermittlung des genauen Unternehmenswerts

Zweck der Unternehmensbewertung ist neben der Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises eine transparente Auslegeordnung aller Faktoren, die für die Firma selbst und deren Wert relevant sind. Letztlich geht es bei der Unternehmensbewertung um nichts anderes als um einen Abgleich zwischen Ihrer internen Sicht als Unternehmer und dem Blick des potenziellen Käufers von aussen.

Die Unternehmensbewertung zielt nicht darauf ab, Ihnen eine möglichst attraktive Zahl zu liefern, die Sie in Ihrem Engagement für die Firma bestätigt. Die Bewertung gewährleistet eine Objektivierbarkeit bestehender Unternehmenswerte, mit der sich potenzielle Käufer überzeugen lassen, denn diese wünschen sich in erster Linie Transparenz, die eine vertrauensvolle Basis für Verkaufsverhandlungen schafft. Beste Voraussetzungen hierfür liefern sowohl ein strukturiertes Vorgehen als auch objektive Bewertungen.

Autor: Jürg Tauss, Leiter M&A Valuation Desk UBS. 

UBS-Serie zum Thema Nachfolge

In der fünfteiligen Serie zum Thema «Nachfolge» beleuchten die Experten von UBS die Gebiete:

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Creation im Auftrag von UBS Schweiz produziert.

Das könnte Sie auch interessieren: