Urteil des Bundesgerichts: Versicherung muss den Ertragsausfall eines Gastronomen wegen der Pandemie nicht decken Das Bundesgericht kippt ein Urteil des Aargauer Handelsgerichts. Ein Gastronom muss seine Corona-Ertragsausfälle selber zahlen.

Das Bundesgericht kippt ein Urteil des Aargauer Handelsgerichts. Ein Gastronom muss seine Corona-Ertragsausfälle selber zahlen.

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