Schwierige Umstellung auf Swiss GAAP FER Die Entwicklung der Swiss GAAP FER in den letzten Jahren kann zu Recht als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Mit der Ausrichtung auf kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmensgruppen hat die Verbreitung dieser Berichterstattung stark zugenommen. Eigentlich nicht verwunderlich, geniesst diese Berichterstattung doch einen sehr guten Ruf bei Kapitalgebern.

Die Entwicklung der Swiss GAAP FER in den letzten Jahren kann zu Recht als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Mit der Ausrichtung auf kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmensgruppen hat die Verbreitung dieser Berichterstattung stark zugenommen. Eigentlich nicht verwunderlich, geniesst diese Berichterstattung doch einen sehr guten Ruf bei Kapitalgebern.

Gemäss einer Studie der Universität Zürich wendet heute jedes fünfte mittelgrosse Unternehmen Swiss GAAP FER an. Bei Konzernrechnungen liegt die Quote der Anwender sogar bei 39%.

Im Hinblick auf eine mögliche Erstanwendung von Swiss GAAP FER in einem Unternehmen stellen sich folgende Fragen: Welches sind die Vor- und Nachteile einer Umstellung? Mit welchem Aufwand ist zu rechnen und welche Knacknüsse treten bei einer Umstellung in der Praxis häufig auf?

Gründe für den Wechsel

Ein zentraler Vorteil von Swiss GAAP FER ist, dass Banken und andere Kapitalgeber dieser Berichterstattung einen erheblichen Vertrauensvorschuss entgegenbringen. Diese Tatsache vereinfacht die Kreditverhandlungen mit Banken und kann zu vorteilhafteren Konditionen führen. Ein weiterer Vorteil ist die höhere Transparenz gegenüber den Aktionären – insbesondere dann, wenn sie nicht operativ im Unternehmen tätig sind. Die Praxis zeigt, dass bei einem Firmenverkauf mit einer Berichterstattung nach Swiss GAAP FER oft ein besserer Preis erzielt werden kann. Die stillen Reserven werden nicht nur in einer Separatrechnung geführt, sondern sind auf den ersten Blick ersichtlich und von der Revisionsstelle über Jahre testiert.

Transparenz und starkes Signal

Die Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER zeigt die finanzielle Situation der Gesellschaft, wie sie sich effektiv darstellt – ohne Verzerrung durch stille Reserven. In der Regel wird der Abschluss nach Swiss GAAP FER ergänzend zum statutarischen Abschluss, der weiterhin für die Besteuerung relevant bleibt, erstellt. Die Einführung von Swiss GAAP FER führt daher nicht dazu, dass die stillen Reserven versteuert werden müssen, und hat somit keine negativen steuerlichen Auswirkungen.

In der Praxis ist zudem häufig zu beobachten, dass Gesellschaften und Organisationen, die im Rahmen eines Leistungsauftrags Zuschüsse von staatlichen Stellen oder Spenden von Privaten erhalten, Swiss GAAP FER anwenden. Dazu zählen soziale Betreuungsstätten, Schulen oder Pflegeheime und Spitäler. Die Anwendung der Swiss GAAP FER ist für sie nicht zwingend vorgeschrieben, sendet aber ein starkes Signal. Da diese Organisationen im Rahmen ihrer Rechenschaftsablage ohnehin zu einer höheren Transparenz verpflichtet sind, ist die Wahl von Swiss GAAP FER sinnvoll. Zudem sind solche Organisationen oftmals steuerbefreit. Dadurch entfällt das Erstellen eines zweiten, handelsrechtlichen Abschlusses.

Ablauf der Umstellung

1. Analyse und Entscheid
Vor einer Umstellung ist unter Kosten-/Nutzenaspekten zu evaluieren, ob es sinnvoll ist, Swiss GAAP FER einzuführen. Dabei ist wichtig, die erwarteten Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu analysieren und zu quantifizieren. Es gilt realistisch abzuwägen, ob die internen Ressourcen für die Umstellung über das nötige Fachwissen verfügen und ob ausreichend Kapazität vorhanden ist. Ansonsten sollte darüber nachgedacht werden, einen externen Experten beizuziehen.

Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass eine Kombination aus interner Vorbereitung und Umsetzung mit Projektbegleitung durch einen externen Experten am erfolgversprechendsten ist. Ebenfalls analysiert werden sollte, ob das Buchhaltungssystem die zusätzlichen Anforderungen bereits abdeckt oder Investitionen nötig sind.

2. Planung
In der Planungsphase geht es darum, den zeitlichen Ablauf des Projekts zu skizzieren. Die Swiss GAAP FER schreiben nicht vor, dass der gesamte Abschluss Vorjahreszahlen enthalten muss. Lediglich die Bilanz hat zwingend die Vorjahreswerte offenzulegen.

Aus unserer Sicht ist die vollständige Angabe der Vorjahreswerte jedoch anzustreben. Das bedeutet grundsätzlich eine längere Vorlaufzeit. Soll beispielsweise 2018 die Jahresrechnung erstmals nach Swiss GAAP FER erstellt werden, sind die Eröffnungsbestände per 1. Januar 2017 bereits an die Werte nach Swiss GAAP FER anzupassen. Durch den Verzicht auf die Angabe der Vorjahreswerte kann die Einführungszeit bzw. der Einführungsaufwand erheblich verkürzt oder verringert werden.

3. Umsetzung
Die Umsetzung ist ein klassisches Projektmanagement. Verantwortlichkeiten sind klar zu definieren und es ist für den Erfolg entscheidend, dass das Projekt die Unterstützung des obersten Managements geniesst. Aus unserer Erfahrung ist der wichtigste und oft vernachlässigte Erfolgsfaktor, sämtliche Geschäftsbereiche frühzeitig zu involvieren. Plant beispielsweise ein Bauunternehmen, Swiss GAAP FER einzuführen, ist die Bewertung der angefangenen Bauprojekte zentral. Die Informationen für die Bewertung werden durch die Bauleiter bereitgestellt und sind daher bereits in der Planungsphase ins Projekt einzubeziehen.

Knacknuss stille Reserven

Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass die Umstellung auf Swiss GAAP FER mit relativ geringem Aufwand verbunden ist, wenn eine gut ausgebaute Betriebsbuchhaltung existiert und dadurch die stillen Reserven bekannt sind. Existiert jedoch keine Betriebsbuchhaltung oder weist diese Lücken auf, ist die Einführung mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Der Mehraufwand sollte nicht der Umstellung auf Swiss GAAP FER angelastet werden, denn verlässliche betriebswirtschaftliche Zahlen sind für die finanzielle Führung eines Unternehmens auch ohne Swiss GAAP FER notwendig.

Knacknuss Betriebsgebäude

Häufig bestehen wesentliche stille Reserven auf Betriebsliegenschaften, die in der Vergangenheit nicht genau beziffert wurden. Bei neueren Liegenschaften kann der Anschaffungswert meistens ermittelt werden. Bei älteren Gebäuden ist dies oft nicht mehr möglich. Es kommt vor, dass bei Investitionen in die Gebäude nicht unterschieden wurde, ob diese werterhaltend oder wertvermehrend waren. Daher sind für die korrekte Bewertung älterer Liegenschaften nach Swiss GAAP FER in der Regel Bewertungsgutachten nötig. Bei neueren Liegenschaften ist es jedoch meistens möglich, den Zeitwert über die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen zu ermitteln.

Fazit

Die Verbreitung der Swiss GAAP FER hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese geniessen eine grosse Akzeptanz bei Banken und anderen Kapitalgebern. Falls bereits eine gut ausgebaute Betriebsbuchhaltung existiert, ist die Einführung der Swiss GAAP FER mit überschaubarem Aufwand möglich. Die Einführung ist vorausschauend zu planen und die Regeln für gutes Projektmanagement sollten beachtet werden.

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