Steuertipps für KMU Wer vorausschauend plant, kann seine Steuerlast erheblich senken. Für Inhaber sind es grundsätzlich gute Nachrichten, wenn ihr Unternehmen Gewinnsteuern zahlen muss. Wer aber die Steuerlast möglichst tief hält, hat mehr um in die Weiterentwicklung der eigenen Firma zu investieren.

Wer vorausschauend plant, kann seine Steuerlast erheblich senken. Für Inhaber sind es grundsätzlich gute Nachrichten, wenn ihr Unternehmen Gewinnsteuern zahlen muss. Wer aber die Steuerlast möglichst tief hält, hat mehr um in die Weiterentwicklung der eigenen Firma zu investieren.

Sechs Tipps, wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Steuern sparen können.

1. Jahresabschluss nutzen

Der Jahresabschluss bietet viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren. Alte, kaum verkäufliche Artikel sollten bei der Inventur entsprechend wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden. «Zudem gewähren die Steuerbehörden in der Schweiz eine pauschale Wertberichtigung des Warenlagers um einen Drittel», sagt Roland Z’Rotz, Steuerberater KMU & Family Business bei PwC Schweiz.

Ebenfalls lässt sich die Steuerlast durch die Bildung von Wertberichtigungen auf den Debitorenbeständen senken. «In den meisten Kantonen können pauschale Delkredere von mindestens 5 Prozent vorgenommen werden», sagt Z’Rotz.

2. Rückstellungen bilden

Auch mit der Bildung von geschäftsmässig begründeten Rückstellungen können Steuern gespart werden. Sie können in gewissem Umfang für zukünftige Mittelabflüsse und drohende Risiken gebildet werden. Typische Beispiele sind Rückstellungen für Garantieleistungen, Produktehaftung, Prozessrisiken, Wechselkursrisiken, Grossreparaturen oder Unterhaltsarbeiten.

3. Firmensitz geschickt wählen

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF, in Kraft. Die Reform verschärft den Wettbewerb unter den Kantonen. Viele haben auf Anfang 2020 ihre Gewinnsteuersätze gesenkt. Es lohnt sich aber auch einen Blick auf die jeweiligen Kapitalsteuern zu werfen. «Für Unternehmen, die mobil und nicht an einen Standort gebunden sind, kann es Sinn machen den aktuellen Firmensitz zu überprüfen», sagt Steuerberater Z’Rotz. Allerdings müsse der Sitz klar im Verhältnis zur Tätigkeit und der Substanz der Gesellschaft stehen. «Sprich, das Unternehmen muss auch am gewählten Ort tätig sein. Reine «Briefkastenfirmen» sind verpönt und werden von den Steuerbehörden nicht anerkannt», so Z’Rotz.

4. In die Vorsorge investieren

Als Angestellter seiner eigenen AG oder GmbH können Unternehmer von steuerlich absetzbaren Beiträgen und Einkäufen in die Pensionskasse profitieren.

Inhaber von Einzelfirmen haben die Möglichkeit ihre Vorsorge mittels der dritten Säule zu verbessern und dabei gleichzeitig Steuern zu sparen. So dürfen Selbständige, die nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zu 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens – maximal aber 34’128 Franken – in die dritte Säule einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zum Vergleich: Der steuerbegünstigte Betrag für Angestellte beträgt maximal 6’826 Franken.

5. Geschäftskosten prüfen

Viele Firmeninhaber bezahlen gewisse Auslagen mit ihrem privaten Vermögen, ohne diese anschliessend in Abzug zu bringen. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, welche Kosten abzugsfähig sind und die entsprechenden Quittungen aufzubewahren. Z’Rotz mahnt jedoch zur Vorsicht: «Es dürfen nur Aufwände abgezogen werden, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen», sagt er. Andernfalls drohen hohe steuerliche Nachzahlungen und im schlimmsten Fall gar ein Strafverfahren.

6. Steuerplanung bedenken

«Nur wer seine Steuern plant, kann die Steuerlast auch nachhaltig senken», sagt Z’Rotz. Dazu gehöre auch eine Bezugsstrategie. «In vielen Fällen lohnt es sich, eine konstante Dividende anstelle eines grossen Salärs zu beziehen.» Zudem sollte die Unternehmensnachfolge frühzeitig aus steuerlicher Sicht beurteilt werden. «Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung muss mindestens 5 Jahre vor Geschäftsübertragung bzw. Verkauf in die Wege geleitet werden» empfiehlt Z’Rotz.

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