So grenzt sich E-Mail-Marketing von der Kaltakquise per E-Mail ab Teil drei der dreiteiligen Artikelserie «DSGVO, DSG, UWG, FMG im E-Mail-Marketing – alles klar?». Heute im Fokus: Tipps für rechtskonforme Kaltakquise per E-Mail.

Teil drei der dreiteiligen Artikelserie «DSGVO, DSG, UWG, FMG im E-Mail-Marketing – alles klar?». Heute im Fokus: Tipps für rechtskonforme Kaltakquise per E-Mail.

Bis auf ein paar wenige schwarze Schafe, will niemand zum Spammer werden. Was also gilt es bei der Kaltakquise per E-Mail zu beachten? Antworten liefert der letzte Beitrag der dreiteiligen Artikelserie (Links siehe Box unten).

Damit es nicht (zu) heikel wird

E-Mail-Marketing richtet sich an Interessenten und Bestandskunden. Es beginnt zum Beispiel mit Willkommensstrecken, wenn jemand ein Produkt kauft oder sich für einen Newsletter anmeldet. Danach geht es darum, den Empfängern individuellen, auf ihre Interessen und Bedürfnisse zugeschnittenen Content auszuspielen. Dieser basiert darauf, was jemand bisher bestellt hat, was auf der Website angeschaut wurde oder im Newsletter angeklickt wird und so weiter.

Dem Customer-Lifecycle vorgelagert ist die Kaltakquise per E-Mail. Sie ist allerdings recht heikel. Bei Adressen von Privaten benötigt es das Einverständnis, Werbung zu erhalten. Da kommt man an Anbietern von E-Mail-Listen, die über dieses Werbeeinverständnis verfügen, nicht vorbei. Der Versand einer Kampagne an kalte Adressen erfolgt über den jeweiligen Listeneigner. Die E-Mail-Adressen selbst kriegt man nicht. So oder so gilt: Unbedingt die Seriosität von Listeneignern prüfen, sonst landet man schnell in Teufels Küche.

Was ist mit info@-Adressen?

Im B2B-Bereich ist es möglich, selbst neutrale E-Mail-Adressen, wie info@-Adressen im Internet zusammenzusuchen und an diese eine E-Mail zu senden. Aber da geraten Unternehmen schnell in eine Grauzone. Weshalb?

Im Grundsatz sind info@-Adressen eher firmen- und nicht personenbezogen. Bei kleinen KMU mit wenigen Mitarbeitenden kann die neutrale Adresse trotzdem als personenbezogen betrachtet werden. Weil man mit hoher Wahrscheinlichkeit genau die Person anschreibt, die man im Fokus hat. Beim Anschreiben von kleinen KMU, muss man deshalb auch mit harschen Reaktionen rechnen.

Bei grossen Unternehmen hingegen stellt sich die Sinnfrage: Erreiche ich den jeweiligen Entscheidungsträger eines Betriebs mit mehr als 1000 Mitarbeitenden wirklich über die info@-Adresse?

Darüber hinaus gut zu wissen

Gänzlich tabu für Massenversände sind im Internet zusammengesuchte geschäftliche E-Mail-Adressen, die einen Namen beinhalten, zum Beispiel [email protected]. Diese gelten als personenbezogen und dürfen deshalb nicht angeschrieben werden.

Last but not least: E-Mail-Adressen für die Kaltakquise gehören nicht in ein E-Mail-Marketing-Tool. Besser man sendet eine normale, persönliche, sympathische E-Mail, in der man umreisst, weshalb sich beispielsweise das Abonnieren des Newsletters lohnt. Das hat den Vorteil, dass sich kaum jemand brüskiert fühlt und man so Leads gewinnt, die sich wirklich für die Leistungen des Unternehmens interessieren.

Fachgespräch über E-Mail-Marketing

Die dreiteilige Artikelserie «DSGVO, DSG, UWG, FMG im E-Mail-Marketing – alles klar?» ist aus einem Fachgespräch entstanden. Mit dabei waren Tina Frey, stellvertretende Geschäftsführerin der mailXpert GmbH, Heinz Schopfer, Mitgründer der datenschutzhilfe GmbH, und Oliver Weinstock, Managing Partner der Nemuk AG. Hier geht es: Teil eins, Teil zwei, Teil drei.

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