Der Handelsregisterservice von Moneyhouse spart Zeit und Geld Wichtige Mutationen bei Firmen und Mitarbeitenden müssen zwingend dem Handelsregisteramt gemeldet und anschliessend durch dieses publiziert werden. Unterschiedlichste Formulare zu den verschiedensten Ereignissen auszufüllen erfordert oftmals Geld und Nerven. Mit dem Handelsregisterservice der Moneyhouse AG ersparen Sie sich dies künftig.

Wichtige Mutationen bei Firmen und Mitarbeitenden müssen zwingend dem Handelsregisteramt gemeldet und anschliessend durch dieses publiziert werden. Unterschiedlichste Formulare zu den verschiedensten Ereignissen auszufüllen erfordert oftmals Geld und Nerven. Mit dem Handelsregisterservice der Moneyhouse AG ersparen Sie sich dies künftig.

Petra Graf ist sichtlich stolz auf Ihr Blumengeschäft, das sie erst vor wenigen Tagen an einer belebten Strasse in Luzern eröffnet hat. Das Resultat schweisstreibender Arbeit, die ihr in der Gründungsphase oftmals den Schlaf raubte. Über Monate hinweg opferte sie ihre Freizeit dafür, Businesspläne zu schreiben, mit den Banken zu verhandeln, die Werbetrommel zu rühren. Nicht zu vergessen den Gang aufs Handelsregisteramt, bei welchem Petra Graf ihre GmbH eintragen liess.

Doch welchen Zweck hat das Handelsregisteramt und welche Informationen müssen bei einer Firmenneugründung gemeldet werden? Und: Bei welchen Ereignissen muss der Inhaber einer KMU das Handelsregisteramt informieren?

Handelsregisteramt führt kantonal das Handelsregister

Einfach formuliert ist das Handelsregister ein öffentliches Verzeichnis, das eine Übersicht und eine Identifikation über bestehende Rechtseinheiten zulässt, die ein Gewerbe betreiben – also eine selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit ausführen. Das Handelsregister wird kantonal oder bezirksweise durch das Handelsregisteramt geführt.

Doch welche Firmen müssen sich in einem Schweizer Handelsregister eintragen lassen? Die üblichsten Firmenformen, die dazu verpflichtet sind: Einzelfirmen mit einem Umsatz über 100‘000 Franken, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft sowie die Stiftung.

Und was ist dem Handelsregisteramt zwingend zu melden? Grundsätzlich müssen alle Änderungen, die eine Auswirkung auf den Handelsregistereintrag haben, dem Amt gemeldet werden. Diese Änderungen lassen sich grob in Firmen- und Personenmutationen aufteilen: Firmenmutationen beziehen sich auf Änderungen von Firmennamen, Firmenzweck oder Firmensitz sowie alle weiteren Anpassungen der Statuten. Personenmutationen hingegen betreffen beispielsweise die Ein- oder Austragung von neuen Zeichnungsberechtigten oder die Mutation derselben.

Mit dem Handelsregisterservice von Moneyhouse Zeit und Geld sparen

Für jede Änderung im Handelsregister sind Dokumente auszufüllen und einzureichen. Eine zeitraubende Angelegenheit. Wertvolle Zeit, die der Verantwortliche eines Unternehmens besser für gewinnbringendere Aufgaben einsetzt. Aus diesem Grund hat Moneyhouse den Handelsregisterservice ins Leben gerufen.

Ein Juristen-Team steht beratend zur Seite und erstellt individuell sämtliche nötigen Unterlagen. Das Einzige, was Moneyhouse nicht übernehmen kann: die Dokumente selber unterschreiben. Ist dies erledigt, übernehmen die Spezialisten ebenfalls die nötigen Anmeldungen beim Handelsregister. Mutationen können sie bequem online auf der Plattform moneyhouse.ch vornehmen. Sobald die Anpassungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert worden sind, informiert Moneyhouse per E-Mail.

Bis zu 50 Prozent günstiger als bei Anwälten und Treuhändern

Im Handelsregisterservice sind das Beraten durch Juristen, das Erstellen und Weiterleiten sämtlicher Dokumente und falls erforderlich auch die öffentliche Beurkundung enthalten. Einzig die amtlichen Gebühren sind im Preis nicht inbegriffen.

Kann sich ein kleines Unternehmen diesen Service überhaupt leisten? Selbstverständlich. Je nach gewünschter Änderung kann der Preis sich zwischen 150 und 800 Franken bewegen – je nachdem ob eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Die notariellen Kosten sind in diesem Preis bereits inbegriffen. Das Online-Formular auf moneyhouse.ch errechnet nach dem Erfassen automatisch den Preis – transparent und übersichtlich. Die Gebühren des Handelsregisteramts stellt dieses direkt in Rechnung. Dieser Service von Moneyhouse ist übrigens je nach Kanton bis zu 50 Prozent günstiger als bei Anwälten und Treuhändern. Gleichzeitig entfällt das lästige Ausfüllen der diversen Unterlagen. Sie sparen so Zeit, Geld und Nerven.

Für das Erstellen der Dokumente und, falls nötig, die anschliessende öffentliche Beurkundung benötigt Moneyhouse in der Regel drei bis fünf Arbeitstage. Danach leitet das Unternehmen die Dokumente zur Anmeldung an das zuständige Handelsregisteramt weiter.

Zuverlässig, kompetent und schnell: Der Handelsregisterservice von Moneyhouse

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