Verlängerung der Kurzarbeit: unschön, aber das kleinere Übel Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird in der Schweiz von 12 auf 18 Monate ausgeweitet. Die Massnahme ist ein Entgegenkommen vor allem gegenüber energieintensiven Exportunternehmen wie Stahl Gerlafingen.
Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird in der Schweiz von 12 auf 18 Monate ausgeweitet. Die Massnahme ist ein Entgegenkommen vor allem gegenüber energieintensiven Exportunternehmen wie Stahl Gerlafingen.
Kurzarbeitsentschädigungen sollen in der Schweiz künftig für maximal 18 statt 12 Monate bezahlt werden können. Die Ausweitung, die der Bundesrat vergangene Woche beschlossen hat, ist zeitlich befristet. Sie gilt für ein Jahr von August bis Ende Juli 2025.
Ordnungspolitisch spricht vieles gegen diese Ausweitung. Ein Jahr ist ein Zeitraum, der sich als Provisorium oder Übergangsphase rechtfertigen lässt. Alles, was darüber hinausgeht, kann sich leicht in Richtung Dauerzustand entwickeln. Werden Unternehmen gestützt, die längerfristig nicht mehr überlebensfähig sind, entstehen Zombiefirmen. Sie zu erhalten, verhindert bloss den Strukturwandel. Arbeitskräfte werden bei Firmen «gehortet», anstatt dass sie andernorts produktiver eingesetzt werden.
Mehr Zeit in einer schwierigen Phase
Demgegenüber steht allerdings, dass sich Zyklen und Durchhänger weder in der Industrie noch in anderen Bereichen immer auf ein Jahr begrenzen lassen. Gerade in kapitalintensiven Branchen, die Investitionsgüter herstellen, laufen Bestellungen und Aufträge über längere Phasen. Entsprechend braucht das Management Zeit, um Produktionsprozesse anzupassen oder neue Märkte zu erschliessen.
Firmen werden über Jahre und Jahrzehnte auf-, aus- und umgebaut. Lässt man sie wegen einer Durststrecke zu schnell in den Konkurs gleiten, verschwinden unnötigerweise wertvolle Standorte mit grossflächigen Fabrikgebäuden, teuren Produktionsanlagen und viel menschlichem Know-how. Einmal verloren, lassen sich diese Firmen nicht einfach wieder schnell in die Schweiz zurückholen.
Im Feuer steht derzeit vor allem die Stahlindustrie. Zunächst belasteten sie die extrem gestiegenen Energiepreise nach dem Beginn des Ukraine-Krieges, dann kamen die Schutzzölle der EU hinzu, die zu einem faktischen Verbot von Schweizer Stahlexporten in die EU führten. Aber auch andere exportorientierte Branchen kämpfen mit den Verwerfungen des Handelsstreits zwischen China und den USA und der unsicheren Entwicklung der Weltkonjunktur.
Kurzarbeit darf nicht zu einer Hängematte werden
Ob diese Nachteile bald wieder verschwinden werden, ist unsicher. Kurzarbeitsentschädigungen erweitern in dieser Situation den finanziellen Spielraum für Unternehmen. Vor allem aber sind sie nicht Teil einer expliziten Industriepolitik, mit der der Staat gewisse Firmen gezielt unterstützt, indem er ihnen etwa à fonds perdu Staatsgelder zuspielt, wie dies andernorts der Fall ist. Die Massnahme kann insofern als politisches Signal gelesen werden, als man etwa Stahl Gerlafingen nicht industriepolitisch am Leben erhält, das Unternehmen aber das Instrument der Kurzarbeit länger nutzen darf, um für eine Anpassung Zeit zu gewinnen. Das ist das geringere Übel.
Wichtig ist, dass Kurzarbeit keine Hängematte sein darf, in der sich 18 Monate lang gemütlich schaukeln lässt. Die Mitarbeitenden müssen in der Regel empfindliche Lohneinbussen hinnehmen. Je länger dieser Zustand andauert, desto eher werden sie geneigt sein, sich auf dem Arbeitsmarkt nach besseren Alternativen umzusehen. Ist nach Ablauf der Frist für das Unternehmen weiter kein Gewinn in Sicht, wird der Untergang immer wahrscheinlicher.
Unternehmen müssen zudem darlegen, dass ihre Probleme temporärer, konjunktureller und nicht struktureller Natur sind und sie nur auf Kurzarbeit setzen, wenn sie es wirklich für nötig erachten. Dass dies so praktiziert wird, lässt sich an den Zahlen zur Voranmeldung der Kurzarbeit ablesen. Im Februar wurden für 5000 Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigungen angemeldet, inzwischen ist eine Abflachung erkennbar. Bei über 5 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz ist also nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten bzw. der Firmen betroffen.
Und dennoch: Strukturerhalt dort zu betreiben, wo ein langfristiges Überleben wirtschaftlich nicht möglich ist, ist nicht sinnvoll. Die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer auf 18 Monate mag temporär gerechtfertigt sein, sie darf nicht schleichend zum Standard werden.