Steuern beim Firmenverkauf Ein zentrales Thema im Rahmen der Nachfolgeregelung respektive dem Firmenverkauf ist die Steuerbelastung. Nur die wenigsten Unternehmer kennen die Steuerfolgen eines Firmenverkaufs. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung ist die Rechtsform des Unternehmens. Dabei wird zwischen Einzelfirma bzw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Ein zentrales Thema im Rahmen der Nachfolgeregelung respektive dem Firmenverkauf ist die Steuerbelastung. Nur die wenigsten Unternehmer kennen die Steuerfolgen eines Firmenverkaufs. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung ist die Rechtsform des Unternehmens. Dabei wird zwischen Einzelfirma bzw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Einzelfirma und Personengesellschaften

Inhaber von Einzelfirmen oder von Personengesellschaften profitieren während ihrer Geschäftstätigkeit davon, dass Sie im Vergleich zu Inhabern von Kapitalgesellschaften nicht von der Doppelbesteuerung des Unternehmensgewinns betroffen sind. Wenn es um die Nachfolge geht, sind sie aus steuerlicher Sicht jedoch klar im Nachteil.

Eine Einzelfirma oder Personengesellschaft kann nicht als ganze Einheit verkauft werden. Verkauft werden lediglich ausgewählte Aktiven und Passiven. Diese Transaktionsform nennt man Asset Deal.

Steuerbarer Liquidationsgewinn

Besteuert wird die Differenz zwischen Buchwert und erzieltem Verkaufspreis. Der entsprechende Betrag (Liquidationsgewinn) unterliegt der Einkommenssteuer sowie der direkten Bundessteuer. Die Steuerlast variiert je nach Kanton und beträgt bis zu 40% des erzielten Liquidationsgewinnes. Da dieser Gewinn als Erwerbseinkommen taxiert wird, werden darauf zusätzlich Sozialversicherungsabgaben der AHV/IV/EO in der Höhe von maximal 9.5% erhoben. Bei Erwerbsaufgabe ab Alter 55 oder bei Invalidität wird die Summe der in den letzten beiden Jahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen und damit privilegiert besteuert.

Kapitalgesellschaften

Während bei Einzelfirmen und Personengesellschaften die Besteuerung direkt beim Eigentümer stattfindet, werden Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) als eigene Steuersubjekte betrachtet und entsprechend versteuert. Beim Verkauf von Kapitalgesellschaften gehen nicht einzelne Aktiven auf den Käufer über, sondern Aktien oder Stammanteile. Diese Transaktionsform nennt man Share Deal.

Steuerfreier Kapitalgewinn

Im Vergleich zur Einzelfirma und Personengesellschaften entsteht beim Verkauf von Kapitalgesellschaften kein zu versteuernder Liquidationsgewinn, sondern ein steuerfreier Kapitalgewinn. Werden jedoch einzelne Aktiven aus der Gesellschaft verkauft, müssen auch diese versteuert werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, in welchen der Kapitalgewinn nicht steuerbefreit ist: Steuerfolgen beim Firmenverkauf

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