IT-Projekte aus Kundensicht Für jedes Unternehmen kommt regelmässig der Zeitpunkt, in welchem es im Rahmen eines IT-Projekts veraltete Software ersetzen oder manuelle Prozesse digitalisieren muss. Hier eine Übersicht zur Hilfestellung.

Für jedes Unternehmen kommt regelmässig der Zeitpunkt, in welchem es im Rahmen eines IT-Projekts veraltete Software ersetzen oder manuelle Prozesse digitalisieren muss. Hier eine Übersicht zur Hilfestellung.

Grössere technische Umstellungen gestalten sich als komplex. Hier gibt’s Tipps. Bild: Pixabay

Wenn die eigenbetriebene Software beispielsweise durch einen Cloud Service ersetzt werden muss, drohen Stolpersteine wie zum Beispiel Projektverzögerungen und überhöhte Kosten. Diese gilt es zu vermeiden. So geht’s:

Leistungen

Eine vollständige Beschreibung der vom Anbieter geschuldeten Leistungen sowie Funktionalitäten ermöglicht eine seriöse Abschätzung des Entwicklungsaufwands. So können unvorhergesehene Kosten und negative Auswirkungen auf den Terminplan vermieden werden. Aus diesen Gründen sollten auch bei einem agilen Vorgehen die für den Kunden unabdingbaren Leistungselemente zu Beginn des Projekts definiert werden.

Zeitplan

Der Kunde will ein neues IT-System in der Regel auf einen klar definierten Zeitpunkt in Betrieb nehmen. Es braucht somit einen Terminplan mit Fristen, Terminen und Meilensteinen.

Pflichten des Kunden

Diese Kundenpflichten sollen dem Anbieter die Erbringung seiner Leistungen ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel die Gewährung von Zugriff des Anbieters auf Kundensysteme.

Projektorganisation

Für eine zielgerichtete Projektabwicklung braucht es eine Projektorganisation mit klaren Aufgabenteilungen, einem regelmässigen Austausch zwischen den Parteien (inkl. Protokolle) und einem Eskalationsverfahren bei Problemen.

Vergütung

Ein Festpreis ist für den Kunden attraktiv, da dieser bei Vertragsschluss fix definiert wird. Dies setzt voraus, dass die vom Festpreis umfassten Leistungen klar beschrieben werden. Wird eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, ist die Festlegung eines verbindlichen Kostendachs empfehlenswert. Ebenfalls zu regeln ist, ob und welche Spesen zu vergüten sind. Vom Anbieter verlangte Vorauszahlungen sollten kritisch hinterfragt werden.

Abnahme

Durch die Vereinbarung von Zwischenabnahmen behält der Kunde die Kontrolle über das Projekt. Abnahmeverfahren sowie -kriterien (inkl. Abnahmeprotokoll) und das Vorgehen bei Mängeln sind zu definieren. Dazu gehören insbesondere Behebungsfristen und die Rechte des Kunden, falls Mängel nicht fristgerecht behoben werden.

Gewährleistung

Nach der Abnahme startet die Gewährleistungsfrist, während welcher der Anbieter dem Kunden gegenüber für Mängel am Leistungsgegenstand einstehen muss. Die Gewährleistungsfrist sollte im Vertrag vereinbart werden (gesetzlich sind es zwei Jahre, im B2B-Bereich ist eine Verkürzung zulässig). Wie bei der Abnahme sollte auch hier das Vorgehen bei Mängeln festgelegt werden.

Kündigung

Die Vereinbarung eines jederzeitigen Kündigungsrechts des Kunden gegen Entschädigung des Anbieters für den bis zur Wirksamkeit der Kündigung aufgelaufenen Aufwand ist für den Kunden vorteilhaft. Der Vertrag sollte auch vorsehen, dass der Kunde bei einer (wesentlichen) Vertragsverletzung nach unbenutztem Ablauf einer Nachfrist den Vertrag kündigen sowie Schadenersatz verlangen kann.

Weitere wichtige rechtliche Klauseln eines IT-Vertrags (nicht abschliessend)

Dazu gehören zum Beispiel die Regelung der Rechte an der für den Kunden entwickelten Software, das Service Level des Anbieters bei Cloud Services, die Haftung des Anbieters und der Datenschutz.

Regula Haegi, LL.M., Rechtsanwältin, arbeitet als Counsel bei der Anwaltskanzlei Wenger Vieli. Sie ist vorwiegend in den Bereichen Technologie & Medien, Intellectual Property Law und Datenschutz tätig.

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