Corona-Nothilfen für Betriebe: Finanzkontrolle des Bundes liefert Hinweise auf Missbräuche Bei hohen Umsatzeinbussen konnten Corona-geschädigte Firmen Härtefallhilfen beantragen. In bisher über 1800 Fällen stimmten aber die von den Firmen angegebenen Umsätze der Vergleichsjahre nicht mit den früheren Firmenangaben für die Mehrwertsteuer überein. Die Behörden müssen diesen Fällen nun nachgehen.

Bei hohen Umsatzeinbussen konnten Corona-geschädigte Firmen Härtefallhilfen beantragen. In bisher über 1800 Fällen stimmten aber die von den Firmen angegebenen Umsätze der Vergleichsjahre nicht mit den früheren Firmenangaben für die Mehrwertsteuer überein. Die Behörden müssen diesen Fällen nun nachgehen.

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