Bund leistet bis Mitte 2022 Härtefall-Beiträge an Unternehmen Noch maximal bis Mitte 2022 richtet der Bund Härtefall-Beiträge an Unternehmen aus, die wegen der Pandemie hohe Umsatzeinbussen erleiden. Die Unterstützung wird auf der Basis der ungedeckten Kosten im ersten Halbjahr 2022 berechnet.

Noch maximal bis Mitte 2022 richtet der Bund Härtefall-Beiträge an Unternehmen aus, die wegen der Pandemie hohe Umsatzeinbussen erleiden. Die Unterstützung wird auf der Basis der ungedeckten Kosten im ersten Halbjahr 2022 berechnet.

 

Der Bundesrat schätzt den finanziellen Bedarf für die Härtefallverordnung im laufenden Jahr auf 1,1 Milliarden Franken. Bild: unsplash

 

Die Pandemie verlange den Unternehmen nach wie vor viel ab, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Viele Firmen hätten sich aber inzwischen auf eine gewisse neue Normalität eingestellt. Die Landesregierung geht deshalb davon aus, dass die Zahl der Härtefälle 2022 tiefer sein wird als in den ersten Pandemie-Jahren.

Kantone prüfen Gesuche

Der Bundesrat setzte die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 per 8. Februar in Kraft – die gesetzlichen Grundlagen dafür legte das Parlament in der Wintersession. Weiterhin entscheiden die Kantone über die Gesuche der Unternehmen.

Unterstützungsgesuche können Unternehmen stellen, die schon nach bisherigem System Anspruch auf einen Beitrag hatten. Voraussetzung bleibt namentlich eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent oder eine behördliche Schliessung in den Jahren 2020 und/oder 2021. Zudem gilt ein Mindest-Jahresumsatz von 50’000 Franken, und das Unternehmen muss vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sein.

Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Obergrenzen bleiben im bisherigen Rahmen. Sie betragen für die ersten sechs Monate 2022 maximal 9 Prozent des Jahresumsatzes 2018/2019. Für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Franken liegt die absolute Obergrenze bei 450’000 Franken.

Höhere Beiträge an Schausteller möglich

Für grosse Unternehmen gilt eine Obergrenze von 1,2 Millionen Franken, in Ausnahmefällen kann sie höher sein. Bei Schaustellerinnen und Schaustellern gilt eine höhere Obergrenze von 18 Prozent des Jahresumsatzes 2018/2019 respektive 2,4 Millionen Franken.

Der Bundesrat schätzt den finanziellen Bedarf für die Härtefallverordnung im laufenden Jahr auf 1,1 Milliarden Franken. Davon würden rund 900 Millionen Franken zu Lasten des Bundes gehen. Den Nachtragskredit dafür hat der Bundesrat beim Parlament beantragt. 200 Millionen Franken würden auf die Kantone entfallen.

Die Kantone entscheiden laut Bundesrat selbstständig, ob und in welchem Rahmen sie die Härtefallverordnung 2022 umsetzen. Härtefälle von 2021 werden über die bisherige Verordnung abgedeckt.

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