Bundesrat beschliesst Zutrittsstopp für Ungeimpfte in Innenräumen Ab dem kommenden Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Wo keine Masken getragen oder nicht am Platz gesessen werden kann, ist zusätzlich ein Test notwendig.

Ab dem kommenden Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Wo keine Masken getragen oder nicht am Platz gesessen werden kann, ist zusätzlich ein Test notwendig.

 

Der Bundesrat möchte auch die Mobilität weiter reduzieren und hat zu diesem Zweck die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht beschlossen. Bild: unsplash.com

Diese verschärften Corona-Massnahmen hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Sie gelten bis am 24. Januar. Die Landesregierung orientiert sich in etwa an der ersten von zwei Varianten, die er vor Wochenfrist in die Konsultation geschickt hat. Auf Schliessungen verzichtet die Landesregierung vorerst.

Von der Verschärfung der Zertifikatspflicht in Innenräumen sind sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen. Zusätzlich gilt dort für alle eine Masken- oder eine Sitzpflicht. Wer auf die zusätzliche Vorgabe verzichten will, kann freiwillig einen Test verlangen.

Diese sogenannte 2G-plus-Regel ist obligatorisch für Discos, Hallenbäder, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten mit Körperkontakt. Dort erhalten also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten infiziert wurden oder eine Impfung erhalten haben.

Arbeiten wieder von zu Hause aus

Auch im Freunden- und Familienkreis gelten über die Festtage strengere Regeln. Wenn mindestens eine ungeimpfte oder ungenesene Person dabei ist, sind private Treffen im Innern auf zehn Personen beschränkt. Ansonsten gilt weiterhin die Obergrenze von dreissig Personen drinnen und fünfzig Personen draussen.

Der Bundesrat möchte auch die Mobilität weiter reduzieren und hat zu diesem Zweck die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht beschlossen. Diese war in der Vernehmlassung umstritten, für die Regierung aber angesichts der schwierigen Lage alternativlos. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Büro ist. Eine Maskenpflicht gilt auch in Gymnasien.

In mehreren Kantonen gelten strengere Regeln. Der Bundesrat appelliert erneut an die Bevölkerung, die Kontakte zu minimieren, regelmässig zu lüften und sich impfen zu lassen.

Weitere Verschärfung nicht ausgeschlossen

Mit den neuen Massnahmen will der Bundesrat nach eigenen Angaben verhindern, dass es in den kommenden Wochen zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt. Aktuell rechnet der Bundesrat damit, dass die Auslastung der Intensivpflegebetten von aktuell rund 300 bis Ende Jahr auf 350 bis 400 Covid-19-Patientinnen und -Patienten steigen wird.

Hinzu kommen die Ansteckungen mit der Omikron-Variante, die noch vor Weihnachten markant ansteigen dürften. Über die gesundheitlichen Folgen des Virus ist noch nicht alles bekannt. Der Bundesrat schreibt aber: „Falls es zu vielen schweren Verläufen kommen sollte, werden diese das bereits ausgelastete Gesundheitssystem innerhalb sehr kurzer Zeit zusätzlich unter massiven Druck setzen, sodass die Kapazitätsgrenzen überschritten werden.“

Der Bundesrat empfiehlt deshalb den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, wie er schreibt. „Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.“ Es ist absehbar, dass bei einer weiteren Verschärfung eine (Teil-)Schliessung von Betrieben nicht mehr abzuwenden wäre.

Kein zweiter Test mehr für Geimpfte

Neben den schärferen Massnahmen hat der Bundesrat die erneute Übernahme der Testkosten für das Covid-Zertifikat beschlossen. Diesen Auftrag hatte er vom Parlament erhalten. Bezahlt werden ab Samstag sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests von asymptomatischen Personen und Antikörpertests.

Weiter hat der Bundesrat das Testregime bei der Einreise angepasst. Ab Montag werden bei der Einreise in die Schweiz neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

Schliesslich hat die Regierung entschieden, für das zweite Halbjahr 2022 je sieben Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer/Biontech zu bestellen. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung. Damit sei die Versorgung sichergestellt.

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