Härtefallprogramm in Zürich: Jetzt sind die grossen Gastro-Firmen am Zug Ende Woche beginnt für diese Betriebe im Kanton Zürich die Zuteilung der «Bundesratsreserve». Der Kantonsrat hat das entsprechende Gesetz unlängst gutgeheissen und für dringlich erklärt.

Ende Woche beginnt für diese Betriebe im Kanton Zürich die Zuteilung der «Bundesratsreserve». Der Kantonsrat hat das entsprechende Gesetz unlängst gutgeheissen und für dringlich erklärt.

 

Das Gesetz richtet sich an grosse Gastronomie-Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von über 40 Millionen Franken. Bild: unsplash.com

Dem Kanton Zürich stehen im Härtefallprogramm aus der sogenannten «Bundesratsreserve» knapp 60 Millionen Franken zur Verfügung, vermeldet die Finanzdirektion am Freitag. Laut dem Bundesrat sollen die Mittel Betrieben zukommen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind und an denen ein gewichtiges kantonales Interesse besteht. Bei der Vergabe dieser Gelder kann der Kanton von den bisherigen Höchstgrenzen abweichen.

Bisher weniger entschädigt als kleine Gastronomien

Am 25. Oktober hat der Kantonsrat das Gesetz über die Verwendung dieser Zusatzbeiträge verabschiedet und per 1. November in Kraft gesetzt. Das Gesetz richtet sich an grosse Gastronomie-Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von über 40 Millionen Franken, die zahlreiche Betriebe innerhalb und ausserhalb des Kantons führen und in einem einzigen Unternehmen vereinen, heisst es weiter. Der Beitrag an diese Firmen war in den bisherigen Zuteilungsrunden im Härtefallprogramm gedeckelt, sodass sie im Vergleich zu kleineren Unternehmen weniger entschädigt wurden. Die Antrag stellenden Unternehmen müssen ihre Fixkosten und coronabedingten Einmalkosten nachweisen. Die Gastronomie zählt zu den beschäftigungsstärksten Branchen im Kanton Zürich und in der Schweiz und wurde durch die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders schwer getroffen.

Gesuche werden ab dem 5. November entgegengenommen

Gesuche um Beiträge aus der «Bundesratsreserve» werden ab Freitag, 5. November entgegengenommen. Die Frist läuft bis Mittwoch, 17. November um 17 Uhr. Die Unternehmen finden die nötigen Unterlagen auf zh.ch/haertefall.

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