Kanton Zürich: AWA wird aufgeteilt Ab kommendem Jahr werden aus dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zwei eigenständige Organisationseinheiten. Damit sollen die wirtschaftlichen Herausforderungen des Kantons zukünftig besser gemeistert werden.

Ab kommendem Jahr werden aus dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zwei eigenständige Organisationseinheiten. Damit sollen die wirtschaftlichen Herausforderungen des Kantons zukünftig besser gemeistert werden.

 

Die Anpassung erfolgt unter anderem im Hinblick auf Herausforderungen wie den verschärften Standortwettbewerb. Bild: unsplash

Um für die kommenden Herausforderungen bestmöglich gerüstet zu sein und noch agiler darauf reagieren zu können, passt der Kanton Zürich die Organisation des Amts für Wirtschaft und Arbeit an. Das Ziel ist die Stärkung der vorhandenen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen im Hinblick auf Herausforderungen wie den verschärften Standortwettbewerb oder den rasanten Wandel in der Arbeitswelt, wie der Kanton am Donnerstag vermeldete.

Im Sommer 2022 hat der Regierungsrat deshalb auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion entschieden, das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit seinem breiten Leistungsspektrum in zwei eigenständige Ämter überzuführen, die Leistungen zu bündeln und dadurch den Fokus auf den Wirtschaftsstandort sowie den Fokus auf den Arbeitsmarkt zu stärken.

Neue Ämter werden per 1. Januar 2024 operativ tätig

Der Regierungsrat hat nun beschlossen, das AWA per 1. Januar 2024 in ein eigenständiges Amt für Wirtschaft (AWI) und in ein eigenständiges Amt für Arbeit (AFA) überzuführen. Das Amt für Wirtschaft wird sich mit den Aufgabenfeldern Standortförderung, Wirtschaftspolitik, Arbeitsbewilligungen, Arbeitsbedingungen, Wohnbauförderung und Wirtschaftliche Landesversorgung befassen. Das Amt für Arbeit wird für den Arbeitsmarkt, die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenkasse zuständig sein.

Die beiden neuen Ämter werden per 1. Januar 2024 operativ tätig sein. Sobald die neuen Strukturen festgelegt sind, werden die Leitungsfunktionen besetzt.

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