Schweizer Hotellerie zahlt 132 Millionen Franken an Booking und Co. Die wichtigsten Vertriebskanäle für Schweizer Hotels waren im vergangenen Jahr Direktbuchungen sowie Online-Buchungsplattformen. Für letztere wird eine Kommission in dreistelliger Millionenhöhe fällig.

Die wichtigsten Vertriebskanäle für Schweizer Hotels waren im vergangenen Jahr Direktbuchungen sowie Online-Buchungsplattformen. Für letztere wird eine Kommission in dreistelliger Millionenhöhe fällig.

 

Direkte Buchungskanäle  sind mit 63 Prozent der Logiernächte weiterhin die wichtigsten Verkaufsschienen der Schweizer Hotellerie. Bild: Pexels

Im Januar und Februar 2022 hat das Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis im Auftrag des Branchenverbandes HotellerieSuisse  Schweizer Hotels zu ihren Vertriebskanälen befragt. Die Resultate zeigen eine faktische Bi-Polarisierung der Kanäle: Auf der einen Seite konnten die Direktbuchungen zulegen, auf der anderen Seite hat auch der Vertrieb über die Online-Buchungsportale (OTA) zugenommen. Man erlebe in den Pandemiejahren 2020 und 2021 also eine BiPolarisierung der Vertriebskanäle mit einer Stärkung der Direktkanäle und einer Stabilisierung der OTAKanäle bei gleichzeitiger Erosion aller anderen Vermittler, heisst es in der Studie. 

Während der Pandemie hat sich auch der Gästemix in der Hotellerie verändert: mehr Schweizer Gäste – weniger Gäste aus den Fernmärkten. Dies spiegelt sich auch in der Zunahme von Direktbuchungen bei Hotels (Telefon, Fax, Walkins, EMail, Formular oder Buchungssystem auf der eigenen Website) um 5,5 Prozentpunkte von 2019 auf 2021, da dieser Weg der Buchung bei inländischen Gästen verbreiteter ist. Direkte Buchungskanäle  sind mit 63 Prozent der Logiernächte weiterhin die wichtigsten Verkaufsschienen der Schweizer Hotellerie. Buchungen über traditionelle touristische Partner (Tourismusverbände, Reisebüros) haben laut der Studie hingegen nur noch einen geringen Anteil (6,8 Prozent) und sind seit 16 Jahren rückläufig.

Booking.com als dominanter Player im Schweizer Markt

Gleichzeitig nahm auch der Vertrieb über Online-Plattformen (OTA) wieder zu. Insgesamt wurden 43,6 Prozent der Logiernächte in Echtzeit über Onlinekanäle (Online Travel Agency OTA, Internet Booking Engine des Hotels IBE, GDS, CRS der Hotelketten, Social Media) generiert. Dabei hat sich booking.com gemäss Hotelleriesuisse als dominanter Akteur weiter etabliert. Dies mit einem Marktanteil von 77,7 Prozent im Vergleich zu 72,5 Prozent im Jahr 2020. Es sei zu erwarten, dass die OTAs nach der Pandemie weitere Marktanteile gewinnen und sich der Trend aus der Zeit vor der Pandemie fortsetzen werde.

Für die Schweizer Hotellerie ist dies allerdings nicht nur ein Segen. Laut der Hotelleriesuiss-Studie zahlten die Hotels 2021 im Durchschnitt rund 38000 Franken Kommissionen an die OTA. Laut Schätzungen des Branchenverbandes zahlten die hiesigen Betriebe im Jahr 2021 Kommissionen in der Höhe von 132 Millionen Franken. Im Vor-Pandemiejahr 2019 waren es noch 180 Millionen Franken, allerdings lag der Totale Beherbergunsertrag damals bei 4,66 Milliarden Franken, während er 2021 auf 3,5 Milliarden Franken eingebrochen war. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sind den Plattformen stärker ausgeliefert, wie die Studie weiter aufzeigt. Zudem minimiert die dominante Stellung von booking.com die Marktanteile der wenigen verbliebenen Konkurrenten, was die Abhängigkeit der Betriebe von diesem einen Anbieter zusätzlich verstärkt hat.

Branche wünscht Aus von Paritätslklauseln

Für die Branche sei es essenziell, dass alle Paritäten verboten werden. Paritätsklauseln von Preisen, Verfügbarkeit und Konditionen seien nämlich das konkrete Instrument mit dem Online-Plattformen ihre dominante Stellung ausnutzen und zementieren könnten, heisst es bei Hotelleriesuisse. Sie binden damit Hoteliers so an sich, dass diese beispielsweise ein Zimmer auf ihrer eigenen Webseite nicht mehr zu einem besseren Preis oder zu besseren Konditionen offerieren können als auf der Plattform. Sämtliche Nachbarländer haben bereits alle Paritätsklauseln verboten. Nun sollen die Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Online-Plattformen und Hotels auch hierzulande bald der Geschichte angehören. Anfang März hat sich der Nationalrat mit dem Umsetzungsvorschlag des Bundesrats befasst, der eine Anpassung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorsieht. Die grosse Kammer stimmte der Vorlage mit 109 zu 70 Stimmen zu.

 

 

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