Ständerat will Unternehmen ohne Regulierungsbremse entlasten Unternehmen in der Schweiz sollen vom administrativen Aufwand entlastet werden. Der Ständerat ist mit einem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Gesetz einverstanden. Abgelehnt hat er hingegen eine in der Verfassung zu verankernde Regulierungsbremse.

Unternehmen in der Schweiz sollen vom administrativen Aufwand entlastet werden. Der Ständerat ist mit einem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Gesetz einverstanden. Abgelehnt hat er hingegen eine in der Verfassung zu verankernde Regulierungsbremse.

 

Laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin biete der Gesetzesvorschlag Chancen für Verbesserungen.Bild: unsplash

Mit 28 zu 9 Stimmen und mit 4 Enthaltungen und nicht ohne Kritik stellte sich die kleine Kammer am Mittwoch hinter das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG). Unter anderem sollen elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.

Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. Sie sollen dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.

«Gesetzgeberischer Luftballon»

Wird ein Erlass ausgearbeitet, muss die Verwaltung zudem das Potenzial für Vereinfachungen und Entlastungen prüfen. Jährlich hat der Bundesrat mehrere Bereiche festzulegen, die auf das Potenzial für Entlastungen der Unternehmen überprüft werden müssen. Und es sind regelmässige Berichte zur Unternehmensentlastung vorgesehen.

Thomas Minder (parteilos/SH) kritisierte, dass das Gesetz keinen Franken Entlastung bringe, sondern zu nicht klar bezifferbaren Mehrkosten führe. Er beantragte erfolglos, das neue Gesetz mit «Bundesgesetz über die Evaluation der Regulierungskosten von Unternehmen» zu betiteln.

Bürokratie könne nicht mit noch mehr Bürokratie bekämpft werden, gab auch Hansjörg Knecht (SVP/AG) zu bedenken. Nur weniger Vorschriften und kleinere Verwaltungen bewirkten etwas. Roberto Zanetti (SP/SO) sprach von einem «gesetzgeberischen Luftballon». Wirtschaftsminister Guy Parmelin widersprach: Der Gesetzesvorschlag biete Chancen für Verbesserungen.

Kein «Preisüberwacher für Regulierungen»

Umstritten war im Ständerat, ob eine unabhängige Prüfstelle die Plausibilität der Regulierungskostenschätzungen kontrollieren soll. Eine Minderheit um Hans Wicki (FDP/NW) hätte diese Prüfstelle gewollt, weil das Regulierungskosten-Schätzungen verbessere. Sie unterlag aber mit 14 zu 30 Stimmen.

Die Mehrheit war gegen einen «Preisüberwacher für Regulierungen». Eine Überprüfung von Regulierungskosten durch Experten von aussen sei schon heute möglich, sagte Stefan Engler (Mitte/GR) namens der Wirtschaftskommission (WAK-S) dazu. Zusätzlich könnten Unternehmen um Beurteilung angefragt werden.

Die Verwaltung habe sich in der Vergangenheit mehrfach getäuscht mit Schätzungen, plädierte Wicki für das Vier-Augen-Prinzip. «Der Nutzen der Prüfstelle übertrifft den Aufwand bei weitem.»

Auch Private einbeziehen

Auf Antrag der Mehrheit der WAK-S beschloss der Rat, dass in die Schätzung der Regulierungskosten nicht nur Unternehmen einbezogen werden sollten, sondern auch Private. Auch deren Interessen müssten berücksichtigt werden. Pirmin Bischof (Mitte/SO) nannte die Steuererklärung als Beispiel.

Die unterlegene Minderheit hätte den Geltungsbereich des neuen Gesetzes nicht so weit fassen wollen. Sie befürchtete eine erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung. Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor einer Verwässerung der Vorlage. Auch der Bundesrat lehnt den Zusatz ab.

Keine Chance für Regulierungsbremse

Im Rat keine Chance hatte die Regulierungsbremse. Der Ständerat trat mit 24 zu 18 Stimmen und mit einer Enthaltung nicht auf diese Vorlage ein. Eintreten wollten SVP und ein Teil der FDP-Mitglieder.

Die Bremse hatte das Parlament gewünscht und der Bundesrat daher die Vorlage ausgearbeitet. Er selbst lehnt das Instrument allerdings ab, weil er Zweifel an dessen Wirkung hegt und Probleme im Gesetzgebungsverfahren befürchtet, wie Parmelin sagte. Auch seien Rechtsunsicherheiten zu befürchten.

Das qualifizierte Mehr der Regulierungsbremse gemäss Vorschlag sollte gelten, wenn neue politische Bestimmungen mehr als 10’000 Betriebe betreffen oder wenn über zehn Jahre Regulierungskosten von über 100 Millionen Franken auflaufen.

Schon in der Vernehmlassung war die von der FDP ins Spiel gebrachte Regulierungsbremse schlecht aufgenommen worden. Um sie einzuführen, müssten die Verfassung und auch das Parlamentsgesetz geändert werden.

Die Vorlagen zum Unternehmensentlastungsgesetz und zur Regulierungsbremse gehen an den Nationalrat.

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