Unternehmen sollen Verluste länger von Steuern abziehen können Neu soll dies während zehn statt während sieben Jahren möglich sein. Der Bundesrat hat Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz in eine Vernehmlassung gegeben.

Neu soll dies während zehn statt während sieben Jahren möglich sein. Der Bundesrat hat Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz in eine Vernehmlassung gegeben.

 

Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten. Bild: unsplash

Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode hat das Parlament verlangt. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich so besser erholen können. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Mittwoch mitteilte.

Zugutekommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben. Bei von der Pandemie gebeutelten Unternehmen könne die verlängerte Abzugsmöglichkeit unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern, schrieb die ESTV. Profitieren könnten aber auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigten, bevor sie Gewinne erzielten.

Finanzielle Einbussen für Bund, Kantone und Gemeinden

Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit der Neuerung ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen. Die Mindereinnahmen sollten sich in typischen Jahren in eher bescheidenem Rahmen bewegen, merkte die ESTV an. Sie liessen sich aber nicht näher abschätzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober.

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