Unternehmen sollen Verluste länger von Steuern abziehen können Unternehmen sollen Verluste aus zehn statt aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abziehen können. Das fordert das Parlament mit einer während der Coronavirus-Pandemie eingereichten Motion.

Unternehmen sollen Verluste aus zehn statt aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abziehen können. Das fordert das Parlament mit einer während der Coronavirus-Pandemie eingereichten Motion.

 

Die kleine Kammer stimmte dem Vorstoss mit 24 zu 15 Stimmen zu. Bild: unsplash

Heute können Unternehmen Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abziehen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen einen Teil der Verluste nicht verrechnen können. Die Verlängerung oder Aufhebung der Frist für die Verlustverrechnung wird seit längerer Zeit diskutiert.

Der Ständerat überwies am Mittwoch eine Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N), die eine Fristerstreckung auf zehn Jahre verlangt. Die kleine Kammer stimmte dem Vorstoss mit 24 zu 15 Stimmen zu, gegen den Willen des Bundesrates.

Vorliegende Motion bewirke zu wenig

Wie schon im Nationalrat war auch im Ständerat die Linke gegen den Vorstoss. Unter dem Vorwand von Covid-19 solle eine allgemeine Änderung bei der Verlustverrechnung herbeigeführt werden, kritisierte Eva Herzog (SP/BS).

Der Bundesrat habe nichts gegen das Anliegen, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Doch die vorliegende Motion bewirke zu wenig und sollte deshalb nicht überwiesen werden. Bei der Umsetzung der OECD-Steuerreform auf Gesetzesebene könne das Anliegen aufgenommen und eine bessere Lösung erarbeitet werden.

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