Verhandlungen im Bauhauptgewerbe erneut gescheitert Die sechste Verhandlungsrunde über die Erneuerung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe hat die Differenzen nicht ausräumen können. Die Bauarbeiter werden deshalb ihre Protestaktionen fortsetzen, wie die Gewerkschaft Unia am Freitagabend mitteilte.

Die sechste Verhandlungsrunde über die Erneuerung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe hat die Differenzen nicht ausräumen können. Die Bauarbeiter werden deshalb ihre Protestaktionen fortsetzen, wie die Gewerkschaft Unia am Freitagabend mitteilte.

 

Die Maurer forderten den Ausgleich der Teuerung und eine «moderate» Erhöhung der Reallöhne um 1 Prozent. Bild: pixabay

 

Die Forderungen des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) nach noch längeren Arbeitstagen im Sommer seien ein Angriff auf die Gesundheit der Maurer, so die Gewerkschaft in einem Communiqué.

Schon heute hätten Maurer im Sommer zu lange Arbeitstage. Mit den Forderungen des SBV würden bis zu zwölf Stunden Arbeits- und Reisezeit pro Tag und bis zu 58 Stunden pro Woche zur Norm werden. Für die Branche müssten die Arbeitstage kürzer sein, und die Reisezeit vom Betrieb zur Baustelle müsste voll bezahlt werden.

Der Baumeisterverband fordere, dass ältere Arbeitnehmer schneller entlassen werden können, beklagt Unia. Trotz guter Baukonjunktur, starkem Anstieg der Teuerung und explodierenden Krankenkassenprämien habe der SBV keine konkreten Vorschläge für Lohnerhöhungen vorgelegt. Die Maurer forderten den Ausgleich der Teuerung und eine «moderate» Erhöhung der Reallöhne um 1 Prozent.

Protestaktionen werden fortgesetzt

Da keine Lösung gefunden worden sei, würden die Protestaktionen in den nächsten Wochen in der Deutsch- und Westschweiz fortgesetzt, nachdem sie am Montag im Tessin begonnen hatten, so die Gewerkschaft.

Der Baumeisterverband dagegen argumentierte in einer Mitteilung, dass die Löhne im Bauhauptgewerbe bereits zu den höchsten Handwerkerlöhnen gehörten. Er plädiert für flexible Lösungen, auch was ältere Mitarbeitende betreffe. Und er drohte mit einer Klage wegen Verletzung der Friedenspflicht.

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