«Beim Überbrückungskredit geht es um das Überleben der Firma» Dr. Alexander Fust, Leiter des Transfer- und Praxisbereichs am Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St.Gallen (KMU-HSG), über Liquiditätshilfen, Kurzarbeit und unternehmerischen Möglichkeiten in der Corona-Krise.

Dr. Alexander Fust, Leiter des Transfer- und Praxisbereichs am Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St.Gallen (KMU-HSG), über Liquiditätshilfen, Kurzarbeit und unternehmerischen Möglichkeiten in der Corona-Krise.

 

Bild: https://covid19.easygov.swiss

Herr Fust, seit Ende März können KMU Überbrückungskredite für Corona-bedingte Umsatzeinbussen beantragen. Macht so eine Liquiditätshilfe in jedem Fall Sinn?

Der Überbrückungskredit macht dann Sinn, wenn eine Firma aufgrund der COVID-19-Pandemie in einen Liquiditätsengpass kommt beziehungsweise in Zukunft kommen könnte. Mit dem Kredit kann die Liquidität gewährleistet und so ein möglicher Konkurs abgewendet werden.

Wann ist Vorsicht geboten?

Die Bedingungen für den Überbrückungskredit sind im Detail zu prüfen. Berechtigt sind Firmen, die eine Auswirkung aufgrund der COVID-19-Pandemie begründen können. Andere Firmen sind nicht berechtigt. Zudem macht es wenig Sinn, einen Kredit anzufordern, wenn er nach fünf Jahren nicht zurückbezahlt werden kann.

Was muss ein KMU beachten, wenn es einen Überbrückungskredit beantragen möchte?

Auch wenn es ein zinsloser Kredit ist, muss er nach fünf Jahren wieder zurückbezahlt werden. Das heisst, es lohnt sich, einen Rückzahlungsplan zu erstellen und pro Jahr eine bestimmte Summe auf die Seite zu legen, respektive den Kredit in jährlichen Tranchen zurückzuzahlen.

«Es macht wenig Sinn, einen Kredit anzufordern, wenn er nach fünf Jahren nicht zurückbezahlt werden kann.»

 

Ist eine Liquiditätshilfe nur in Kombination mit der Einführung von Kurzarbeit empfehlenswert?

Nein, nicht nur. Beim Überbrückungskredit geht es um die Liquiditätssicherung, sprich das Überleben der Firma, da notwendiges Kapital zur Verfügung gestellt wird. Es kann durchaus sein, dass Firmen auf Kurzarbeit verzichten, da nicht ihr gesamter Umsatz weggebrochen ist und noch Arbeit vorhanden war. Nichtsdestotrotz kann der verringerte Umsatz dazu führen, dass die Liquidität stark schrumpft.

Wie bereiten sich KMU optimal auf das Ende des Lockdowns vor?

Wir sind aktuell noch mitten drin und so ist es unklar, wann die Lockerung beschlossen wird. Deshalb sehe ich aktuell die Prüfung anderer Massnahmen als zentral an. Beispielsweise kenne ich verschiedene Firmen, die unternehmerisch neue Möglichkeiten angehen. So werden Gutscheine für die Zeit danach verkauft, ein Hauslieferdienst organisiert oder digitale Angebote zur Verfügung gestellt. Es gilt wo möglich Zusatzverkäufe zu erzielen.

Und mit Blick auf die Zeit danach?

Zuerst hängt es davon ab, ob es eine schrittweise oder vollständige Lockerung geben wird. Es gilt in beiden Fällen, die Mitarbeitenden und Kunden genügend früh zu informieren. Dann kann prognostiziert werden, wie stark die Nachfrage in der ersten Zeit sein könnte. So könnte überlegt werden, ob in einem ersten Schritt die Öffnungszeiten – zum Beispiel für Kosmetikstudios oder Coiffeursalons – verlängert werden sollen, um einen Teil des entgangenen Umsatzes wieder einzuholen.

Dr. Alexander Fust ist Leiter des Transfer- und Praxisbereichs am Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St.Gallen (KMU-HSG).

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