Der Pandemie-Ausschluss sticht nicht: Aargauer Wirt gewinnt vor Gericht gegen die Helvetia Die St. Galler Versicherung muss einem Restaurantbetreiber erlittene Schäden aus dem ersten Lockdown bezahlen. Sie setzte im Vertrag auf eine veraltete Pandemie-Definition.

Die St. Galler Versicherung muss einem Restaurantbetreiber erlittene Schäden aus dem ersten Lockdown bezahlen. Sie setzte im Vertrag auf eine veraltete Pandemie-Definition.

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