Einer von zehn Arbeitnehmern in atypischer Beschäftigung Die atypischen Beschäftigungsformen sind in der Schweiz stabil geblieben. Am verbreitetsten ist die Form bei unter 25-Jährigen, bei Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Hilfsarbeitskräften.

Die atypischen Beschäftigungsformen sind in der Schweiz stabil geblieben. Am verbreitetsten ist die Form bei unter 25-Jährigen, bei Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Hilfsarbeitskräften.

 

Untypische Beschäftigungsformen sind unter anderem in der Forstwirtschaft am stärksten verbreitet. Bild: unsplash

Nach wie vor hat einer von zehn Arbeitnehmern einen befristeten Arbeitsvertrag von weniger als einem Jahr, einen Beschäftigungsgrad von weniger als 20 Prozent, Arbeit auf Abruf oder ein Arbeitsverhältnis im Personalverleih.

Im Jahr 2020 befanden sich 10,2 Prozent der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmer (ohne Lehrlinge) in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, wie das Bundesamt für Statistik am Donnerstag bekannt gab. Das sind leicht mehr als im Vor-Coronajahr 2019 (10,0 Prozent), aber etwas weniger als 2018 (10,4 Prozent). Im letzten Jahrzehnt schwankte die Zahl immer um die 10 Prozent-Marke herum.

Am verbreitetsten sind solche untypischen Beschäftigungsformen bei den unter 25-Jährigen, bei Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Hilfsarbeitskräften: Dort weicht jeweils rund ein Viertel der Beschäftigten vom sogenannten «Normalarbeitsverhältnis» ab. Auch Frauen sind öfter als Männer in einer atypischen Beschäftigungssituation (12,5 Prozent gegenüber 8,0 Prozent).

Kaum bei Führungskräften

Am wenigsten verbreitet sind atypischen Beschäftigungsverhältnisse bei Führungskräften, Banken und Versicherungen (je rund 2,5 Prozent).

Die unter 25-Jährigen sind viermal häufiger in einem kurzen Arbeitsverhältnis von weniger als einem Jahr angestellt als der Durchschnitt (3,1 Prozent). Bei über 40-Jährigen kommen kurze Arbeitsverträge kaum noch vor (rund 1,5 Prozent).

Tiefe Teilzeitpensen weniger geworden

In den vergangenen zehn Jahren hat der Anteil der Arbeitnehmer mit geringfügigem Pensum von unter 20 Prozent ständig abgenommen: 2020 waren es 2,3 Prozent – 2010 hatten noch fast 3 Prozent der Mitarbeiter einen so tiefen Beschäftigungsgrad aufgewiesen. Die Abnahme ist auf die Frauen zurückzuführen, wie aus der BFS-Statistik hervorgeht.

Als Grund für die Teilzeiterwerbstätigkeit gaben 30 Prozent der Personen mit geringfügigem Beschäftigungsgrad die Aus- und Weiterbildung an, gefolgt von der Kinderbetreuung (20 Prozent) und sonstigen familiären und persönlichen Verpflichtungen (17 Prozent).

Seltener genannte Gründe sind laut BFS «kein Interesse an einer Vollzeittätigkeit» (11 Prozent), «mehrere Teilzeittätigkeiten» (9 Prozent) und «keine Vollzeittätigkeit gefunden» (8 Prozent).

Im Jahr 2020 leisteten 5,1 Prozent der Angestellten Arbeit auf Abruf. Im Vergleich zu 2010 hat sich dieser Wert nicht wesentlich verändert. Auch der Personalverleih ist mit 1,2 Prozent der Arbeitnehmer quasi unverändert geblieben.

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