Expertsuisse: Nachhaltigkeit und neue Standards als Treiber – auch im KMU-Segment Der Wirtschaftsprüfungsberuf wird diskutiert aktuelle Themen. Er will Unternehmen helfen, dass sich die Wirtschaft in Einklang mit Gesellschaft und Umwelt entwickelt.

Der Wirtschaftsprüfungsberuf wird diskutiert aktuelle Themen. Er will Unternehmen helfen, dass sich die Wirtschaft in Einklang mit Gesellschaft und Umwelt entwickelt.

Über 200 Besucher:innen nahmen am 22. Juni 2022 an der diesjährigen Wirtschaftsprüfungstagung von Expertsuisse – dem Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand – teil. Der aktuelle Stand der Diskussion rund um die Aufgaben, Rollen und das Selbstverständnis der Prüfungsbranche hält viele Chancen bereit. Auf das Jahr 2023 treten neue Standards der Abschlussprüfung (ordentliche Revision) und auch ein aktualisierter Standard zur Eingeschränkten Revision in Kraft. Dies in Verbindung mit den aktualisierten, international kompatiblen Unabhängigkeitsvorgaben.

Expertsuisse ist in der Schweiz der Treiber dieser Selbstregulierung. Darüber hinaus ist die Wirtschaftsprüfungsbranche unverzichtbar für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Expertsuisse ist zudem ein wichtiger Impulsgeber in andere Initiativen wie die Weiterentwicklung der Corporate Governance und der Arbeitsformen von Wissensarbeitenden.

Politische Rahmenbedingungen

Die Frühlings- und Sommersession der eidgenössischen Räte hatte einige Themen traktandiert, die die Branche der Wirtschaftsprüfung und deren Arbeit entscheidend betreffen. Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses soll verhindern, dass Schuldner das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so andere Unternehmen zu schädigen und auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Die Parlamentarische Initiative Graber zur Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle sowie die Motion «Digitale Buchführung erleichtern» zeigen, dass sich die Strukturen und die Arbeit rund um die Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung modernen Arbeits- und Lebensformen sowie neuartigen Informationsprozessen anpassen müssen.

Neue Nachhaltigkeitsstandards

Für Investoren spielen nicht-finanzielle Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung, kurz ESG (Environment, Social and Governance), eine zentrale Rolle bei Investitionsentscheidungen. Ebenfalls nehmen die Erwartungshaltungen vielerorts zu, Nachhaltigkeitskriterien in der Führungsarbeit – von Unternehmensstrategie bis hin zur Berichterstattung – zu berücksichtigen.

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 ersetzen soll. Die Richtlinie soll bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt und erste Offenlegungsstandards sollten bis am 31. Oktober 2022 verabschiedet werden. Grosse und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen also bereits das Berichtsjahr 2023 nach CSRD offenlegen.

Der Zeitplan scheint sich allerdings nach hinten zu verschieben, sowohl der Schattenberichterstatter als auch der Europäische Rat schlagen eine verzögerte Einführung vor. Diese Entwicklungen in der EU werden gemäss dem Direktor von Expertsuisse, Dr. Marius Klauser, über die nächsten Jahre auch in der Schweiz relevant: «Über multinationale Unternehmen werden Mutter-/Tochtergesellschaften in der Schweiz analog EU-Vorgabe über Nachhaltigkeitsbelange berichten und diese Berichte wohl vermehrt auch freiwillig prüfen lassen. Über die Lieferketten-Vernetzung in der Schweiz, wird dieses Thema dann auch im KMU-Segment ankommen.»

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