Ferien trotz Corona Grenzen zu, Flüge storniert: Bei vielen Mitarbeitenden haben sich seit der Corona-Krise einige Ferientage angestaut. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber jetzt gut planen.

Grenzen zu, Flüge storniert: Bei vielen Mitarbeitenden haben sich seit der Corona-Krise einige Ferientage angestaut. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber jetzt gut planen.

In der Schweiz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, jedem und jeder Angestellten mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr zu gewähren. Bei Mitarbeitenden, die jünger als 20 Jahre alt sind, beträgt die Mindestdauer fünf Wochen. Natürlich können im Einzelarbeitsvertrag, im Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag mehr Ferien vereinbart werden.

Wann die Mitarbeitenden ihre Ferien beziehen können, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Allerdings muss er dabei auf die Wünsche seiner Angestellten Rücksicht nehmen. In der Regel werden Ferien drei Monate im Voraus festgelegt. Doch in der momentan besonderen Situation kann der Arbeitgeber Ferien auch kurzfristig anordnen.

Abbau von Ferien und Überstunden

Aufgrund der Reisewarnungen und -beschränkungen haben viele Mitarbeitende ihre im ersten Halbjahr eingegebenen Ferien wieder storniert. Und auch für das zweite Halbjahr zeigen sie sich zurückhaltend was den Abbau ihrer Ferientage angeht.

Immer mehr Unternehmen ordnen deshalb an, dass bis zu einem bestimmten Datum eine gewisse Anzahl Ferientage bezogen werden müssen. Dadurch wollen sie verhindern, dass zu grosse Ferienguthaben angespart werden.

Das heisst: Wenn Angestellte geplanten Ferien auf einen späteren Zeitpunkt verschieben wollen, geht das nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers. Dieser kann darauf bestehen, dass geplante Ferien bezogen werden – auch wenn die Ferien aufgrund der Corona-Pandemie zu Hause verbracht werden müssen.

Nicht verlangen können Arbeitgeber hingegen, dass Angestellte während der Corona-Krise ihre gesamten Ferien für dieses Jahr beziehen. Es dürfen maximal nur so viele Tage oder Wochen sein, wie den Mitarbeitenden pro rata temporis zustehen.

Nebst Ferien können Arbeitgeber auch anordnen, dass in der aktuellen Situation Überstunden abgebaut werden. Jedoch muss der Arbeitnehmer damit einverstanden sein.

Ferien während Kurzarbeit?

Auch während der Kurzarbeit dürfen Angestellte Ferien beziehen. Aber diese Zeiten dürfen nicht über die Kurzarbeit abgerechnet werden, sondern müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden – und zwar zu 100 Prozent. Der Grund: Es entstehen keine Fehlzeiten, denn es wird Ferienguthaben abgebaut.

Gute Planung sorgt für reibungslose Ferienvertretung

Nebst der Planung der Ferien hat der Arbeitgeber auch dafür zu sorgen, dass die Abwesenheit seiner Mitarbeitenden keinen negativen Einfluss auf den Betrieb und die Unternehmensprozesse hat. Deshalb sollte er die Abwesenheit seiner Angestellten weit im Voraus planen. Mit diesen vier Tipps gelingt die Organisation der Ferienvertretung:

 

  1. Rechtzeitig informieren: Sprechen Sie die Ferien ihrer Mitarbeitenden frühzeitig ab und planen Sie ausreichend Zeit für die Übergabe der Aufgaben ein. Dadurch haben Ihre Angestellten genügend Zeit, um Rückfragen stellen zu können. In jedem Fall ist es ratsam, sämtliche Verantwortlichkeiten, Aufgaben sowie wichtige Kontakte schriftlich festzuhalten.
  2. Klare Aufgabenverteilung: Regeln Sie genau, wer wen wann vertritt und welche Verantwortung trägt. So verhindern Sie, dass Aufgaben wegen unklarer Zuständigkeit nicht bearbeitet werden können. Oft ist es sinnvoll, Aufgaben an mehrere Mitarbeitende zu delegieren, um die Belastung gleichmässig zu verteilen.
  3. Abwesenheitsnotiz verfassen: Auch wenn die wichtigsten Kontakte meistens im Voraus über die Ferien informiert werden, ist eine Abwesenheitsnotiz mit Angaben zur Ferienvertretung unerlässlich. Dadurch verhindern Sie, dass Anfragen per E-Mail zwischen Stuhl und Bank fallen.
  4. Erreichbarkeit trotz Ferien: Besonders bei Mitarbeitenden in leitender Funktion wird oftmals vertraglich geregelt, dass sie auch während ihren Ferien erreichbar sein müssen. Hier lohnt es sich, feste Zeiten zu vereinbaren. So wissen die Mitarbeitenden, wann sie eine Auskunft erwarten können und die vorgesetzte Person kommt in den Ferien besser zur Ruhe.

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