Hochwasser-Schäden: Welche Versicherung bei Unternehmen zahlt Die Gefahr vor Überschwemmungen verschärft sich weiter. Bereits sind einige Firmen betroffen, andere könnten demnächst folgen. Das gilt bezüglich Versicherungen.

Die Gefahr vor Überschwemmungen verschärft sich weiter. Bereits sind einige Firmen betroffen, andere könnten demnächst folgen. Das gilt bezüglich Versicherungen.

 

Trotz nachlassendem Regen steigen die Fluss- und Seespiegel steigen an. Weitere Überschwemmungen sind zu befürchten. Bild: Pixabay

Die starken Regenfälle haben zwar etwas nachgelassen. Doch die Fluss- und Seespiegel steigen weiter an. Schutz- und Rettungskräfte stehen im Dauereinsatz, um Überschwemmungen so weit wie möglich zu verhindern. Doch an vielen Stellen in der Schweiz sind die Gewässer bereits über die Ufer getreten – mit den entsprechenden Folgeschäden bei Privathaushalten und auch Unternehmen. Kay Schubert, Mediensprecher bei der Zurich Versicherung, gibt Auskunft zu den drängendsten Fragen, wenn Ihr Betrieb betroffen ist.

1. Welche Versicherungen zahlen bei Schäden durch Hochwasser?

In den meisten Kantonen kommen die kantonalen Gebäudeversicherer für die Schäden am Gebäude auf. In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden), können Unternehmen ihre Gebäude bei einer privaten Gesellschaft ihrer Wahl gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Für Schäden am Betriebsinventar kommt – unabhängig vom Kanton – eine Fahrhabeversicherung zum Zug, die bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden kann.

2. Welche Schäden sind in diesem Fall abgedeckt?

Unter Elementarschäden sind in der Schweiz die folgenden Gefahren versichert: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Entweder werden Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Ersatz der zerstörten Sachen entschädigt. Dies immer nach Abzug des Selbstbehalts.

3. Wie sieht es bezüglich Betriebsausfall aus?

Sofern der Betriebsunterbruch in der Police mitversichert ist, kommt die Fahrhabeversicherung auch für die finanziellen Folgen auf, die durch das Elementarereignis entstanden sind. Abgezogen wird der vereinbarte Selbstbehalt oder die Wartefrist von der Entschädigung.

4. Welches Vorgehen empfehlen Sie Unternehmen, die vom Hochwasser heimgesucht werden?

Unternehmen sollen sich umgehend mit der Schadenabteilung ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Die Versicherer können zudem wertvolle weiterführende Informationen und Instruktionen geben, wie der Schaden gemindert oder eingeschränkt werden kann (üblicherweise werden solche Schadenminderungskosten von der Versicherungsgesellschaft übernommen).

5. Nach dem Hochwasser ist möglicherweise vor dem nächsten Hochwasser: Welche Vorkehrungen empfehlen Sie den Unternehmen?

Zurich empfiehlt Firmen, ihren Versicherungsberater zu kontaktieren. Nebst der passenden Beratung in Bezug auf Versicherungslösungen geht es auch um Prävention. Zurich bietet mit dem kostenfreien Naturgefahrenradar ein Onlinetool an, welches die individuelle Gefahrensituation der Liegenschaft analysiert und konkrete Tipps zur Schadenvermeidung aufzeigt. Bei komplexen Situationen kann auch ein Risk Engineer der Versicherungsgesellschaft beigezogen werden, der bei einer Besichtigung weitere Möglichketen für präventive Massnahmen erläutern kann.

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