Referenzzinssatz steigt erneut Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten ist zum zweiten Mal in diesem Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhöht den hypothekarischen Referenzzinssatz laut einer Mitteilung vom Freitag von 1,50 auf 1,75 Prozent. Viele Mieten dürften erneut steigen.

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten ist zum zweiten Mal in diesem Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhöht den hypothekarischen Referenzzinssatz laut einer Mitteilung vom Freitag von 1,50 auf 1,75 Prozent. Viele Mieten dürften erneut steigen.

(Bild: Karsten Füllhaas auf Unsplash)

Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal auf 1,69 von 1,59 Prozent angestiegen. Damit liegt er nun wieder über der Schwelle für den nächsten Zinsschritt.

Der Hauptgrund für den Anstieg der Mieten ist der Mechanismus des Hypo-Referenzzinssatzes. Weil sich die Hypozinsen im Zuge der Zinswende von ihren historischen Tiefstständen gelöst haben, ist nun auch der Referenzzinssatz gestiegen. Und weil dieser bei der Berechnung auf den am nächsten liegenden Viertelprozent-Wert auf- oder abgerundet wird, kommt es nun zum Anstieg auf den Wert von 1,75 Prozent.

Anfang Juni dieses Jahres war der Referenzzinssatz erstmals in seiner Geschichte gestiegen. Dies hatte höhere Mieten per Herbst dieses Jahres zur Folge. Und nun steht bereits der nächste Mietschock bevor. Konkret ist nach der nun beschlossenen Referenzzinssatzerhöhung im Frühjahr 2024 mit einer nächsten Runde von Mietzinserhöhungen zu rechnen.

3 Prozent mehr Miete

Denn bei einer Anhebung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte, dürfen die Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent anheben – sofern sie die früheren Senkungen weitergegeben haben. Ein Erhöhungsanspruch besteht konkret, falls der aktuelle Mietzins auf dem bisherigen, seit dem 2. Juni 2023 geltenden Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert. Falls er gar noch auf dem älteren von 1,25 Prozent basiert, ergibt sich ein noch grösserer Erhöhungsanspruch.

Zur Erinnerung: Bei Einführung im Jahr 2008 hatte der Satz 3,5 Prozent betragen, danach sank er schrittweise. Laut einer Schätzung der Zürcher Kantonalbank basieren derzeit rund 60 Prozent aller Mietverhältnisse auf dem aktuellen Referenzzinssatz. Der Anteil der Betroffenen ist damit seit der letzten Erhöhung um etwa 10 Prozentpunkte gestiegen.

Immerhin dürfte es mittelfristig der letzte Anstieg des Referenzzinssatzes gewesen sein, da sind sich von der Nachrichtenagentur AWP befragte Analysten einig. Zumindest im Jahr 2024 erwarten sie keine weitere Mietzinserhöhung.

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