Reform der Verrechnungssteuer nimmt Form an Mit der Reform solle gezielt der Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Denn die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus in der Schweiz.

Mit der Reform solle gezielt der Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Denn die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus in der Schweiz.

Das Parlament will den Schweizer Finanzplatz stärken und dafür die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufheben. Dabei hat die kleine Kammer Änderungen angebracht, welche die Mindereinnahmen senken sollen.

Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.

Heute würde die Mehrheit der Obligationen, welche aus der Schweiz herausgegeben würden, in den Benelux-Staaten emittiert, weil es dort keine Verrechnungssteuer gebe, sagte FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Das sei nicht im Interesse der Schweiz. Wer wolle, dass Obligationen wieder in Schweizer Franken ausgegeben würden, müsse diese Vorlage annehmen.

Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen, und die Umsatzabgabe wird auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf dem Handel mit Obligationen.

Ergiebigste Steuer nicht abschaffen

SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) wehrte sich gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer. Sie gehöre zu den ergiebigsten Steuern des Bundes. Ausgerechnet diese «bewährte Steuer» solle jetzt weitgehend abgeschafft werden. Das sei eine «finanzpolitische Dummheit».

Finanzminister Ueli Maurer entgegnete, dass es nicht darum gehe, die Verrechnungssteuer ganz abzuschaffen: «Selbstverständlich wollen wir, dass diese Steuer bleibt, wir sind darauf angewiesen.» 90 bis 95 Prozent der Einnahmen kämen aus den Dividenden. Hier gehe es um Obligationen, die in der Schweiz ausgegeben würden – also etwa um drei Prozent der Verrechnungssteuer.

Wie der Nationalrat stimmte auch der Ständerat schliesslich dafür, die Revision in Angriff zu nehmen. Über das «Wie» sind sich die Räte aber noch nicht ganz einig.

1 Milliarde Franken Mindereinnahmen

Laut dem Bundesrat führt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen zu einmaligen Mindereinnahmen von geschätzt 1 Milliarde Franken. Dazu kommen gemäss Botschaft wiederkehrende «statische» Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Zudem dürfte die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken führen.

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