Schweiz und Italien einigen sich im Homeoffice-Streit für Grenzgänger Die beiden Nachbarländer haben sich bei der Besteuerung von Homeoffice-Arbeit geeinigt. Ab 2024 können Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten.

Die beiden Nachbarländer haben sich bei der Besteuerung von Homeoffice-Arbeit geeinigt. Ab 2024 können Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten.

(Foto: picture-alliance/Ropi/Malosio/Fotogramma)

Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihr italienischer Amtskollege Giorgetti unterzeichneten am Freitag nach einer Videokonferenz eine entsprechende Erklärung, wie das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.

Wird die Grenze von maximal 25 Prozent eingehalten, bleibt alles wie bisher – sowohl für den Staat, der für die Eintreibung der Steuern verantwortlich ist, wie auch für den Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Keller-Sutter lobte laut der Medienmitteilung die erzielte Einigung. Die Lösung sei „gut für die Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeitenden“. Sie bringe Klarheit und Sicherheit im Umgang mit der Besteuerung von Homeoffice, „reduziert den administrativen Aufwand und garantiert eine Gleichbehandlung aller betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger“.

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