Mindeststeuer kommt – KMU sind nicht betroffen Grosse international tätige Unternehmen sollen ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent bezahlen müssen.

Grosse international tätige Unternehmen sollen ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent bezahlen müssen.

 

In der Schweiz dürften von der neuen Mindeststeuer rund 2500 Unternehmen betroffen sein. Bild: unsplash

Die internationale Mindeststeuer soll Steuerdumping vermeiden. Die von 137 Ländern erarbeiteten neuen Regeln sehen unter anderem eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro vor. In der Schweiz dürften laut Bundesrat Ueli Maurer rund 2500 Unternehmen betroffen sein. Die Einführung ist ab Anfang 2024 vorgesehen. Zuvor braucht es allerdings eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich am 18. Juni 2023 abstimmen werden.

Diesen zeitlichen Fahrplan hat der Bundesrat am Mittwoch festgelegt. Die neuen globalen Konzernsteuerregeln sollen nach den Plänen der OECD/G20 eigentlich bereits ab dem 1. Januar 2023 gelten. Laut Finanzminister Ueli Maurer dürfte die einjährige Verspätung zu keinerlei Problemen führen: «Wir haben uns abgesichert, dass es bei uns etwas länger geht», sagte er am Donnerstag vor den Medien in Bern.

Für KMU soll sich nichts ändern

Für die Steuerreform muss die Verfassung geändert werden. Dafür ist eine Volksabstimmung nötig. Diese soll am letztmöglichen Termin vor den Parlamentswahlen, am 18. Juni 2023, stattfinden. Sinngemäss soll in der Verfassung verankert werden, dass Bund und Kantone Unternehmen unterschiedlich hoch besteuern können, weil ja nur ein Teil der Firmen von der globalen Reform betroffen sein wird. Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern.

«Die Verfassungsänderung müsste eigentlich mehrheitsfähig sein», sagte Maurer. Es gehe um nichts anderes als die Kompetenz, mehr Steuern einzuziehen. Die Schweiz habe ein ureigenes Interesse daran, bei der Reform mitzuziehen. «Wenn schon 15 Prozent erhoben werden müssen, dann wollen wir das in der Schweiz tun. Das ist ein reiner Selbstnutzen.» Denn: Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern.

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