Ferien: Tipps für einen smarten Start in den verdienten Urlaub Kann ein Arbeitgeber Betriebsferien vorschreiben? Hat ein Arbeitgeber ein Vetorecht im Bezug auf den Ferienzeitpunkt? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer?

Kann ein Arbeitgeber Betriebsferien vorschreiben? Hat ein Arbeitgeber ein Vetorecht im Bezug auf den Ferienzeitpunkt? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer?

Ferien können immer wieder zu Streitereien zwischen Arbeitnehmern und -gebern führen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen rund um das Thema geklärt, damit jeder die freie Zeit ohne Sorgen geniessen kann.

Wie viel Ferientage stehen dem Arbeitnehmer zur Verfügung?

Wer in der Schweiz arbeitet hat bis zum 20. Lebensjahr das Recht auf fünf Wochen bezahlte Ferien. Ab dem 20. Lebensjahres liegt das Mindestguthaben bei vier Ferienwochen pro Jahr. Dennoch zeigen sich einige Unternehmen oftmals sehr grosszügig und gewähren Ihren Mitarbeitenden altersunabhängig fünf Wochen Ferien oder stellen womöglich eine weitere Woche ab dem 50. Lebensjahr in Aussicht. In einzelnen Branchen ist dieser Ferienanspruch aber auch durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt.

Wie ist der Umgang im Bezug auf den Ferienzeitpunkt? 

Grundsätzlich gilt: Der Ferienzeitpunkt wird vom Arbeitgeber festgelegt. Er hat jedoch auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, soweit dies mit den Interessen der Firma vereinbar ist (Art. 329c Abs. 2 OR). Diese Rahmenbedingungen müssen frühzeitig bekannt gegeben werden, sodass eine vernünftige Planung auf Seiten des Arbeitnehmers möglich ist. Als Faustregel empfiehlt es sich daher Änderungen frühzeitig, also mindestens zwei bis drei Monate im Voraus zu kommunizieren. Bei Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern muss auf die Schulferienzeit Rücksicht genommen werden. Aber auch ein intensives Hobby muss mit dem Job vereinbar sein, so sollte dem Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten werden, bei saisonalen Sportarten an Wettkämpfen teilzunehmen.

Von dem jährlichen Ferienguthaben müssen mindestens zwei aneinanderhängende Wochen am Stück bezogen werden. Alle weiteren Ferientage können wochenweise oder aber auch tageweise eingeplant werden. In erster Linie dienen die Ferien der Erholung des Arbeitnehmers und dürfen nicht zweckentfremdet werden. 

Sind Betriebsferien legitim?

Ja, durchaus. Vielerorts wird beispielsweise die ruhigere Sommerzeit oder aber die besinnliche Weihnachtszeit genutzt um das Geschäft über eine oder mehrere Wochen zu schliessen. Betriebsferien sind Ferien, die vom Arbeitgeber verordnet werden. Sie sind teilweise nur mit beschränkter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse aller Mitarbeiter möglich. Auch hier muss eine frühzeitige Kommunikation von min. 3 Monate im Voraus stattfinden. 

Was passiert mit uneingelösten Ferientagen?

Alle Ferientage sollten im aktuellen Kalenderjahr bezogen werden. Nichtbezogene Ferientage gehen automatisch auf das Folgejahr über. Immerhin kann der Arbeitgeber ja auch den Zeitpunkt des Ferienbezuges bestimmen. Nicht bezogene Ferien verjähren nach 5 Jahren.

Unbezahlten Urlaub

Wer eine längere Reise, ein Sabbatical oder beispielsweise eine Weiterbildung im Ausland plant, kann beim Arbeitgeber einen Antrag für unbezahlten Urlaub einreichen. Das Einverständnis des Arbeitgebers ist dabei massgebend. Wird der Antrag genehmigt, empfiehlt es sich die Rahmenbedingungen (Dauer, Sondervereinbarungen und Sozialbeiträge) schriftlich festzuhalten. Lohn wird in dieser Zeit nicht ausbezahlt, es kann aber allenfalls mit dem Arbeitgeber im Bezug auf die Lohnnebenkosten wie AHV und Unfallversicherung eine Lösung gefunden werden.

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